Eine zusätzliche LED-Rückfahrleuchte sorgt für Sicherheit beim Rangieren. Bild: Georg Blenk, Krafthand Medien

Eine zusätzliche LED-Rückfahrleuchte sorgt für Sicherheit beim Rangieren. Bild: Georg Blenk, Krafthand Medien

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Strahlemann und Söhne: Zusatz-Lichtsysteme für Lkws

Egal ob Arbeitsscheinwerfer, Nebel- oder Tagfahrlicht. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten einen Lkw mit Zusatzlicht auszustatten und für mehr Sicht und vor allem Sicherheit zu sorgen.

 

Längst kommen moderne Nutzfahrzeuge serienmäßig mit LED-Beleuchtungstechnik daher. Es lassen sich aber auch bei älteren Modellen, beispielsweise ein LED-Tagfahrlicht oder LED-Heckleuchten nachrüsten. Sinn macht zudem eine Nach- (oder Umrüstung) von Rückfahr- oder Arbeitsscheinwerfern, von Umriss- und Seitenmarkierungs-Leuchten sowie die Anbringung von zusätzlichen Rückfahrscheinwerfern. Nicht immer muss es dabei eine LED-Leuchteinheit sein, doch die Vorteile liegen auf der Hand. Die Technik schont durch geringere Energieaufnahme das Bordnetz und ist langlebiger als klassische Glühlampen.

Was muss das muss

Die Straßenverkehrsordnung schreibt exakt vor, welche zusätzlichen Beleuchtungssysteme an Truck und Trailer vorhanden sein müssen. So sind bei Fahrzeugen und Hängern ab sechs Metern Länge gelbe Seitenmarkierungsleuchten Pflicht. Bei Fahrzeugen ab 1,80 m dürfen, ab 2,10 m Breite müssen Umrisslampen montiert sein. Sie leuchten nach vorne weiß, nach hinten rot. Man erkennt sie oft an den abgewinkelten Gummiarmen. Darüber hinaus sind die Vorschriften der ECE R48 für lichttechnische Anlagen zu beachten. Sie legen fest, welche Zusatzleuchten, Scheinwerfer oder Rücklichter angebracht werden können, aber nicht müssen. Schwierig wird es beim sogenannten ‚Lichttuning‘, wie beispielsweise einer Beleuchtung des Kühlergrills oder farbigen Rundumleuchten. Veränderungen derart sollten mit einem Sachverständigen einer Prüforganisation abgeklärt werden. Bei nicht rechtskonformer Beleuchtung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.

Zusatzbeleuchtung

Speziell im Fernverkehr, beim Be- und Entladen oder auch beim Abstellen von Trailern macht eine Zusatzbeleuchtung Sinn. Bei Lkws zwischen 3,5 und 12 t sind beispielsweise bis zu vier Frontscheinwerfer erlaubt, bei Fahrzeugen ab 12 t bis zu sechs, wobei jedoch nur vier gleichzeitig in Betrieb sein dürfen. Zusatzscheinwerfer verbessern bei Nachtfahrten die Sicht und sorgen für mehr Sicherheit. Letzteres gilt auch für zusätzliche Nebelscheinwerfer. Interessant sind auch für nachträglich angebrachte Arbeitsleuchten, beziehungsweise Sicherheitszonen-Scheinwerfer. Sie beleuchten die seitliche Ladezone oder den Bereich der hinteren Hubladebühne. Ein weiteres Beispiel: Abgestellte und unbeleuchtete Trailer stellen nachts immer wieder ein großes Gefahrenpotenzial dar. Die Beleuchtungsspezialisten von Hella haben deshalb kürzlich das autarke Parkbeleuchtungssystem Park-Safety-Fix (PS-Fix) vorgestellt. Eine batterieunterstützte Stromquelle ermöglicht es, Trailer ohne Zugfahrzeug damit aktiv zu beleuchten.

Zahlreiche Varianten

Es gibt viele Gründe um Lkws und Trailer zusätzlich zu beleuchten. Ebenso viele Möglichkeiten gibt es. Allein der WM-Katalog ‚Lkw-Beleuchtungen‘ in Zusammenarbeit mit Herth+Buss umfasst rund 7.600 Spezialteile – vom Ersatzscheinwerfer, über Tagfahrleuchten, Rückstrahler bis hin zu Kabelsätzen und Glühlampen. Interaktive Artikelnummern liefern Ihnen zusätzlich Produktinformationen sowie Bedien- und Einbauhinweise. Damit stehen Sie immer im richtigen Licht!

Zum Katalog NKW Beleuchtung »

Beitrag: Georg Blenk, Krafthand Medien

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