AU-GERÄTE: AB 1. JANUAR 2019 IST AUCH DIE KALIBRIERUNG PFLICHT
Manch einer spricht von ‚doppeltem Abkassieren‘. Tatsächlich ist es auf den ersten Blick ein Ärgernis, dass ab 1.1.2019 die AU-Geräte neben der Eich- auch einer Kalibrierpflicht unterliegen. Der Grund: Seit Januar 2018 gilt wieder die Endrohrprüfung. Dass die Kalibrierungspflicht bei näherer Betrachtung nicht nur negativ zu werten ist, zeigen wir in diesem Beitrag.
Der Grund für die wieder eingeführte Endrohprüfung ist die Novellierung der Richtlinie für die Abgasuntersuchung. Ergänzt wird die Verordnung durch die ‚AU-Geräte-Kalibrierrichtlinie‘. Demnach dürfen Messgeräte nur nach erfolgter, erfolgreicher Kalibrierung für die Abgasuntersuchung eingesetzt werden.Darüber hinaus sehen die überarbeiteten Vorgaben vor, dass die AU-Grenzwerte für Euro-6-Fahrzeuge abgesenkt werden. Das bedeutet: Die Anforderungen an die Genauigkeit von AU-Testern steigt an. Nicht alle Abgastester in den Werkstätten können die neuen, erforderlichen Genauigkeitsklassen erfüllen.
Während für Benziner bis zur Euro 5 auch noch Geräte mit der Genauigkeitsklasse 1 zulässig sind, muss für die AU an Euro-6-Fahrzeugen mit Ottomotor die Genauigkeitsklasse 0 oder 00 gegeben sein. Für Diesel war eine maximale Fehlergrenze für den Trübungswert (k-Wert) von +/- 0,3 bei den Euro 5-Fahrzeugen noch in Ordnung. Ab Euro 6 ist +/- 0,1 gefordert. Für viele Kfz-Betriebe bedeutet das: Sie benötigen ein neues AU-Messgerät. Die Kalibrierung selbst muss beispielsweise von einer Sachverständigenorganisation, alle 12 Monate durchgeführt werden. In Bayern erledigen Medienberichte zufolge die Eichämter die Eichung und Kalibrierung in einem Paket. Der TÜV NORD Mobilität ist eigenen Angaben zufolge die derzeit einzige Prüforganisation, die im Komplettpaket Vor-Ort-Kalibrierungen bei Rollenbremsprüfständen, Scheinwerfereinstellprüfgeräten, Aufstellflächen sowie für Abgasmessgeräte an Otto- und Dieselmotoren anbieten kann.
Der Mehraufwand ist eine Chance
Der Einsatz von AU-Messgeräten macht nur Sinn, wenn sie korrekte Messergebnisse liefern. Dies ist im Sinne der Umwelt, des technischen Aufwands zur Reduzierung der Schadstoffe sowie im Sinne des Kunden mehr als korrekt. Die Kernfrage ist, ob es tatsächlich eine Eich- und eine Kalibrierpflicht geben muss? Der Missmut vieler Kfz-Profis aufgrund der steigenden Anzahl an Auflagen, ist verständlich. Betrachtet man die Neuregelungen jedoch in Hinblick auf die Leistungsfähigkeit des eigenen Kfz-Betriebs, so gilt die AU nach wie vor als ein starkes Kundenbindungsinstrument. Dies gilt vor allem in Zeiten langer Wartungsintervalle, geringerer Reparaturanfälligkeit sowie abnehmender Werkstattreue der Endkunden. Die meisten erwarten, dass Sie eine Abgasuntersuchung im Vorfeld der HU durchführen können. Die Sensibilität gegenüber dem Thema Schadstoffemissionen ist nicht erst seit dem Abgasskandal gestiegen. Betrachten Sie die AU als Chance. Was kann Ihr altes AU-Gerät, was kann gegebenenfalls ein neues? Lassen Sie sich von unserem Außendienstmitarbeiter eingehend beraten.
Beitrag: Georg Blenk, Krafthand Medien
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