Auch der TÜV Süd kalibriert jetzt Rollenbremsprüfstände und Scheinwerfereinstell-Prüfgeräten vor Ort. Bilder: Georg Blenk, Krafthand Medien

Auch der TÜV Süd kalibriert jetzt Rollenbremsprüfstände und Scheinwerfereinstell-Prüfgeräten vor Ort. Bilder: Georg Blenk, Krafthand Medien

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AUCH DER TÜV SÜD DARF AB SOFORT KALIBRIEREN

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat jetzt auch die TÜV SÜD Auto Service GmbH als Kalibrierdienstleister für Rollenbremsprüfstände und Scheinwerfereinstell-Prüfsysteme in Kfz-Betrieben akkreditiert.

Der TÜV SÜD möchte in Zukunft auch seinen Kunden das Kalibrieren von Prüfmitteln anbieten. „Damit erweitern wir unser Angebot rund um die Kfz-Hauptuntersuchung (HU) um einem wichtigen Service“, so Thomas Sieber, Technischer Leiter der Überwachungsorganisation bei der TÜV SÜD Auto Service GmbH.

Auch der TÜV Süd kalibriert jetzt Rollenbremsprüfstände und Scheinwerfereinstell-Prüfgeräten vor Ort.
Auch der TÜV Süd kalibriert jetzt Rollenbremsprüfstände und Scheinwerfereinstell-Prüfgeräten vor Ort.

Auch Aufstellflächen werden gecheckt

Die Akkreditierung durch die DAkkS nach DIN 17025 umfasst laut TÜV Süd zunächst das Kalibrieren von Rollenbremsprüfständen und Scheinwerfereinstell-Prüfgeräten vor Ort. Die Prüforganisation übernimmt auch den Check der Aufstellflächen der Geräte sowie der Prüfplätze der Fahrzeuge. Hintergrund des Angebots des TÜV Süd sind die Bremsprüfstands-Richtlinie, die ab 1.1.2020 in Kraft tritt sowie die Scheinwerfer-Prüfrichtlinie, die bereits offiziell (inklusive ‚Schonfristen‘ bis Ende des Jahres) seit dem 1.1.2018 gilt. Beide Richtlinien sehen eine Kalibrierung der Mess-und Prüfeinrichtung vor. Ohne einen Kalibriernachweis ist die ordnungsgemäße Durchführung der Hauptuntersuchung nicht mehr möglich.

An der DAkkS kommt niemand vorbei

An der DAkkS (Nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland) kommen sämtliche Anbieter nicht vorbei, die Kalibrier-Dienstleistungen anbieten möchten. Sie handelt nach der EU-Verordnung Nr.765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) im öffentlichen Interesse als alleiniger Dienstleister für die Akkreditierung von Unternehmen in Deutschland. Im Übrigen: Fragen Sie unsere Außendienstspezialisten! Sie geben Ihnen gerne Auskunft was den Stand und die Kalibrierfähigkeit Ihrer Prüfgeräte sowie die geeigneten Prüfplätze angeht.

Bild: WM SE

Beitrag: Georg Blenk, Krafthand Medien

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