28/01/2020

CO2 - oder was? Was es mit den neuen Grenzwerten auf sich hat

Zwei Grenzwerte: Die neuen CO2-Regelungen bringen die Automobilindustrie massiv in Bewegung. Bild: Georg Blenk

Seit dem 1. Januar 2020 gelten neue, niedrigere CO2-Grenzwerte, die die Fahrzeughersteller einhalten müssen. Doch ganz so einfach ist es nicht. Auf jeden Fall wird es spannend!

Die neuen CO2-Grenzwerte

Mitte Januar fand in München das Jahresgespräch zwischen ZDK und dem ADAC statt. Man war sich einig, dass die CO2-Reduktion auf jeden Fall Sinn macht, jedoch technologieoffen gestaltet werden müsse. Dies beinhalte auch Fahrzeuge die mit alternativen Kraftstoffen laufen sowie die Brennstoffzellentechnologie. Soweit sind wir aber noch lange nicht.

Fakt ist, dass seit dem 1.1.2020 EU-weit für neu zugelassene Fahrzeuge neue CO2-Grenzwerte gelten, nämlich 95g CO2/km für Pkw und 147g CO2/km für leichte Nutzfahrzeuge. Das klingt aus technischer Sicht erstmal unmöglich, die Zielwerte beziehen sich jedoch auf das Emissionsmittel der kompletten Fahrzeugflotte eines Herstellers. So können die Fahrzeughersteller weiterhin Fahrzeuge verkaufen, die diese Werte nicht erreichen, müssen dies jedoch beispielsweise durch Hybrid- und Elektrofahrzeuge kompensieren. Dabei spielt das Fahrzeuggewicht eine wichtige Rolle. So werden etwa schwere SUVs anteilig anders behandelt als Kleinwagen. Letztendlich ergibt sich damit für jeden Hersteller ein eigener, individueller Zielwert. Halten die OEMs ihren individuellen Zielwert nicht ein, sind teils massive Strafzahlungen fällig. Bringen die Hersteller andererseits besonders emissionsarme Fahrzeuge auf den Markt, kann sich das mehrfach positiv auf den Gesamtflottenwert auswirken. Zusätzlich können technische Innovationen wie beispielsweise LED-Licht und die Nutzung der Abwärme des Motors berücksichtigt werden. Diese sogenannte ‚Super-Credits‘ wirken sich über einen Faktor aus, der sich jedoch bis 2030 stetig reduziert. Die EU möchte damit sicherstellen, dass technische Innovationen die der CO2-Reduktion dienen, auch zeitnah den Weg in die Serie finden. Das macht Sinn, doch es existiert ein weiteres Schlupfloch: Fahrzeughersteller können unter gewissen Umständen Kooperationen mit anderen Herstellern eingehen, um selbst einen besseren Gesamtflottenwert zu erreichen. Details zur umfangreichen EU-weiten Regelung sind unter www.vda.de, Stichwort ‚CO2-Regulierung‘ nachzulesen.

Die Richtung stimmt

Die Herausforderungen für die Automobilhersteller sind riesig. Bis 2030 muss der Gesamtflottenwert Schritt für Schritt sogar auf 37,5 Prozent sinken, was voraussichtlich (Stand heute) einem Wert von rund 62g CO2/km für Pkw entspricht. Dies ist Teil des Pakets der EU-Kommission für saubere Mobilität. In anderen Teilen der Welt gelten weniger hohe Anforderungen.

Wie sich die CO2-Regulierung auf den Automobilmarkt auswirkt kann nur gemutmaßt werden. Denkbar ist von Seiten der Fahrzeughersteller beispielsweise ein Anreizsystem für den Handel zum verstärkten Abverkauf von besonders umweltfreundlichen Fahrzeugen. Damit kommt auch der gesamte Aftermarket in Bewegung, die Anzahl an E-Fahrzeugen und Hybridmodellen könnte signifikant steigen.

Wenn wir mit dem jetzigen Tempo weitermachen wird es sehr eng. Wir müssen die neuen CO2-Grenzwerte einhalten, indem wir unsere E-Strategie zum Erfolg führen und 2020 den ID.3 auf die Straße bringen.

Herbert Diess
Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG
(Quelle: Manager-Magazin)

Der ZDK erwartet, dass der zu erwartende Modellmix, zumindest einiger Hersteller und Importeure, um den durchschnittlichen Flottengrenzwert von 95 Gramm CO2 pro Kilometer zu erreichen, den Wünschen potenzieller Käufer jedoch nur bedingt entspricht. Es kommen auf jeden Fall ‚hoch-spannende‘ Zeiten auf uns zu!

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