Ohne geeignete Lärmschutzmaßnahmen, kann der Werkstattalltag zur Dauerbelastung werden. Bild: Christoph Lindau, Krafthand Medien

Ohne geeignete Lärmschutzmaßnahmen, kann der Werkstattalltag zur Dauerbelastung werden. Bild: Christoph Lindau, Krafthand Medien

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Das ist mir zu laut: Warum Lärmschutz so wichtig ist!

In der Kfz-Werkstatt geht es oft laut zu. Ein dauerhafter Lärmpegel erzeugt Stress und führt langfristig zu Gesundheitsschäden. Wie kann man sich schützen?

Die einfachste Möglichkeit sich gegen Lärm zu schützen, ist ihn zu vermeiden. Dies gelingt im Werkstattalltag natürlich nicht durchgängig. Der Schlagschrauber knattert, der Winkelschleifer heult, die Absaugung läuft. Tatsächlich sollte man deshalb bei der Anschaffung von Neugeräten auch auf die Lärmemission dB(A) achten, hier hat sich im Laufe der Jahre viel getan. Durch die gezielte Auswahl von entsprechenden Geräten lässt sich der betriebsbedingte Lärm bereits an der Quelle um 10-15 dB(A) reduzieren. Zu vermeiden sind jedoch auch vermeintlich harmlose Lärmquellen, die sich in der Masse überlagern, zum werkstatt-typischen Nachhall führen und für ein permanentes ‚Grundrauschen‘ sorgen. Hier fällt ein Schraubenschlüssel, dort knallt die Motorhaube, nebenan die Werkstatttüre. Hier hilft schlicht Achtsamkeit und Rücksicht. Lässt sich Lärm nicht vermeiden, macht die Zusammenfassung von lärmintensiven Tätigkeiten in einen gesonderten, schallisolierten Werkstattbereich Sinn. Mobile Schallschutzwände sorgen dafür, dass sich der Lärm nicht in der ganzen Werkstatt ausbreitet. Optimal ist die Isolierung der Werkstattdecke oder das Anbringen von Schallabsorbern. Zusätzlich können lärmintensive Arbeiten auch auf bestimmte Zeiten beschränkt werden. Im Übrigen: Ein Kompressor gehört immer in einen eigenen, schallisolierten Raum.

Gesundheitliche Folgen

Bereits geringe Schalleinwirkungen können als störend empfunden werden. Auf die Dauer kann es zu Stressreaktionen und einer Einschränkung der Konzentration und Leistungsfähigkeit kommen. Dies kann die Arbeitssicherheit und Arbeitsqualität beeinträchtigen. Ist man immer wieder ungeschützt hohen Lärmpegeln ausgesetzt können Langzeitfolgen eintreten. Man spricht von Lärmschwerhörigkeit. Das Gehör ist chronisch und irreparabel geschädigt. Die Lärmschwerhörigkeit ist als Berufskrankheit (Nummer 2301) anerkannt. Ein akuter Hörschaden kann jedoch bereits durch eine einmalige Einwirkung mit sehr hohem Schallimpuls und einem Spitzenschalldruckpegel von mehr als 140 dB (C) auftreten. Doch nicht nur die Ohren selbst können Schaden nehmen. Dauerhafter Lärm kann zu Herz-Kreislauferkrankungen bis hin zu psychischen Folgen führen.

Der Kapselgehörschutz ist einfach zu handhaben. Es gibt ihn in unterschiedlichsten Ausführungen, inklusive Geräuschfilter. Bild: Christoph Lindau, Krafthand Medien

Richtlinien

Um gesundheitlichen Schäden vorzubeugen, sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibArbSchV) Grenzwerte definiert. So muss der Arbeitsgeber ab einem gemittelten Tages-Lärmexpositionspegel von 80 dB(A) beziehungsweise einem Spitzenschalldruckpegel von 135 dB(C) die Belegschaft über möglichen Gefährdungen durch Lärm informieren und einen geeigneten Gehörschutz bereitstellen. Ab 85 dB (A) bei dauerhafter Einwirkung und 137 dB(C) Spitzenschalldruckpegel sind Lärmminderungsmaßnahmen (Kennzeichnung und Abgrenzung der Lärmbereiche) einzuleiten und die betreffenden Mitarbeiter müssen einen Gehörschutz tragen. Um einige Beispiele zu nennen: Ein klassischer Winkelschleifer emittiert im Betrieb bis zu 115 dB(A), wohlgemerkt im Leerlauf. Ein Druckluft-Schlagschrauber bringt es je nach Modell auf rund 110 dB (A) Schallleistung. Der Spitzenpegel eines Hammerschlags auf einen Amboss liegt bei 150 dB (A). „Können die mit einer Lärmexposition verbundenen Risiken nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden, muss ein geeigneter, ordnungsgemäß passender persönlicher Gehörschutz zur Verfügung gestellt und von den Lärmexponierten bestimmungsgemäß benutzt werden.“ (DGUV-Regeln 112-194, Seite 11).

 

Weitere Informationen zum Thema ‚Lärm am Arbeitsplatz‘ sind in den Technischen Regeln der LärmVibArbSchV (TRLV Lärm) sowie in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.7 ‚Lärm‘) zu finden.

‚Mickey-Mouse‘ oder Ohrstöpsel

Der Kapselgehörschutz (Umgangssprachlich ‚Mickey-Mouse‘ oder schlicht ‚Kopfhörer‘) sowie Gehörschutzstöpsel gehören zu den gängigsten Gehörschutzprodukten, wobei es auch hier große Unterschiede gibt. Auf jeden Fall sollte man beim Kauf auf eine CE-Kennzeichnung und grundsätzlich auf die Qualität achten. Bei temporären Tätigkeiten bietet sich ein Kapselgehörschutz an. Der Tragekomfort spielt ebenso eine Rolle, wie das korrekte Dämpfungsniveau sowie die Kompatibilität mit Schutzbrillen. Alternativ kann auch ein einfacher Bügelgehörschutz seinen Zweck erfüllen. Ist man einer länger andauernden Lärmexposition ausgesetzt, sind Gehörschutzstöpsel, die es auch in praktischen Spenderboxen gibt, die erste Wahl. Bei der Handhabung werden jedoch immer wieder Fehler gemacht. Sie müssen korrekt eingesetzt werden und richtig sitzen um ihre Funktion optimal zu erfüllen. Eine Alternative sind sogenannte Otoplastiken, die individuell angefertigt werden.

 

Unabhängig davon welches Produkt Sie einsetzen, es gilt immer: Der Gehörschutz muss so ausgewählt werden, dass eine Gefährdung des Gehörs ausgeschlossen werden kann, jedoch akustische Signale wie Sprache, Warntöne oder der Klang der Maschine noch wahrgenommen werden können. Na, alles verstanden?

Beitrag: Georg Blenk, Krafthand Medien

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