Das richtige Licht
Jeder fünfte Autofahrer ist mit einem mangelhaften Fahrzeuglicht unterwegs, jeder zehnte blendet den Gegenverkehr, so das wenig erhellende Ergebnis des Lichttests 2020. Ihren Kunden sollte das nicht passieren.
Nachts wird man vom Gegenverkehr geblendet, das ist unangenehm und kann gefährlich werden. Bei starker Blendung tritt kurzzeitig ein ‚Blindeffekt‘ ein, die Augen gewöhnen sich nur langsam wieder an die Umgebungsbedingungen. Bei älteren Menschen kann dies bis zu 30 Sekunden dauern. Scheinwerfersysteme mit Xenon- oder LED-Licht und hoher Leuchtdichte, werden als besonders hell und störend wahrgenommen, erst recht, wenn die Einstellung nicht stimmt. Mitunter funktioniert auch die adaptive Lichtverteilung, die je nach Fahrsituation eine bestmögliche Sicht bei geringstmöglicher Blendung des Gegenverkehrs gewährleisten soll, nicht mehr exakt. Die Überprüfung der Scheinwerfereinstellung mittel Prüfgerät sollte also regelmäßig – und nicht nur im Herbst – durchgeführt werden. Hinzu kommt der Check der beleuchtungsrelevanten Assistenzsysteme wie dem automatischen Abblend-, dem adaptiven Kurvenlicht oder der Leuchtweitenregulierung. Die Kalibrierung der entsprechenden Sensoren mittels Diagnosetester oder Kalibrierfahrt kommt nach dem Tausch des Senors selbst oder der Windschutzscheibe in Frage.
Doch auch falsch eingestellte Scheinwerfer mit klassischen Leuchtmitteln wie H4- oder H7-Lampen können den Gegenverkehr empfindlich blenden. Dies gilt besonders für leistungsstärkere Halogenlampen die mehr Helligkeit und Reichweite erzeugen, was jedoch zumeist auf die Lebensdauer geht. Stimmt die Scheinwerfereinstellung nicht, hat der Gegenverkehr immer das Nachsehen.
Vorsicht bei Nachrüstlampen
Problematisch wird es bei selbst nachgerüsteten Zubehörlampen, die eine höhere Lichtausbeute, mehr Reichweite und eine ‚coole‘ Lichtfarbe versprechen. Handelt es sich nicht um Markenprodukte, beispielsweise von Osram, Phillips oder Bosch, die ausdrücklich die EU-Richtlinien ECE R48, R98 und R112 erfüllen oder sogar um Produktplagiate, sollten Sie Ihren Werkstattkunden dringend einen ‚Rücktausch‘ empfehlen. Ähnlich verhält es sich bei Umrüstlösungen auf ‚LED-Licht‘. Bis vor Kurzem gibt es keinerlei Zulassungen (AGB) gemäß §22a StVZO für Nachrüst-LED-Lampen. Nun hat zuerst Osram mit der Produktreihe ‚H7-Nighbreaker-LED‘ und nun Philips mit ‚Ultinon Pro6000 H7-LED‘ für zahlreiche, gängige Fahrzeugtypen eine Umrüstlösung, inklusive offizieller Bauartgenehmigung, parat.
Tausch-Angebot
Oftmals bemerken Ihre Werkstattkunden erst, wenn sie mit der Lichthupe konfrontiert werden, dass mit Ihrer Fahrzeugbeleuchtung etwas nicht stimmt. Ein prüfender Blick auf die Lichtanlage jedes Kundenfahrzeugs lohnt sich also. Hinzu kommt, dass bei gewissen Fahrzeugmodellen der Zugang zu den Leuchtmitteln immer noch eingeschränkt ist und Ihre Werkstattkunden so ihre Probleme beim Lampentausch haben dürften. Und dies obwohl die EU bereits seit 2006 mit der Ergänzung 7 der ECE R48 eine entsprechende Richtlinie eingeführt hat. Seitdem sind die Fahrzeughersteller nämlich gezwungen den Zugang zu den Leuchtmitteln so zu gestalten, dass auch Laien einen Wechsel einer Halogen- oder Blinker-Lampe mit Bordmitteln durchführen können. Im Übrigen: Das Mitführen eines Ersatzlampensets ist dringend empfohlen, in einigen europäischen Ländern wie Ungarn, Tschechien oder Slowenien ist es sogar Pflicht. Ausdrückliche Empfehlungen dazu gibt es unter anderem in Ländern Spanien, Frankreich und Portugal. Lassen Sie Ihre Werkstattkunden also keinesfalls im Dunkeln stehen!
Beitrag: Georg Blenk, Krafthand-Medien
NEWSLETTER
Melden Sie sich für unseren monatlichen Newsletter an: