Bei der Euro-7 geht es nicht nur um die Emissionswerte, sondern auch um den Batteriezustand und die Manipulationssicherheit. Bild: shutterstock

Bei der Euro-7 geht es nicht nur um die Emissionswerte, sondern auch um den Batteriezustand und die Manipulationssicherheit. Bild: shutterstock

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Euro-7: Basics und die Manipulationssicherheit

Die neue Abgasnorm Euro-7 wird in der EU ab dem 29. November 2026 für alle neu typgenehmigten Pkw-Modelle eingeführt. Für alle neu zugelassenen Pkw gilt sie ab dem 29. November 2027. Was Lkw betrifft, so gewährt die EU zwei Jahre Aufschub.

Die Euro-7 zielt erstmal darauf ab, die Luftqualität zu verbessern sowie umwelt- und gesundheitsschädliche Emissionen von Fahrzeugen zu reduzieren. Vorab interessant ist, dass die Schadstoffemissionen sämtlicher Fahrzeugklassen über alle Antriebsarten hinweg jetzt mit einem Regelwerk limitiert werden. Es wird also nicht mehr zwischen Benziner, Diesel, Pkw oder Lkw unterschieden. Auch der sogenannte CF-Faktor (Conformity-Factor, Übereinstimmungsfaktor) fällt weg.

Technologie- und kraftstoffneutral

Die Euro-7 zielt erstmal darauf ab, die Luftqualität zu verbessern sowie umwelt- und gesundheitsschädliche Emissionen von Fahrzeugen zu reduzieren. Vorab interessant ist, dass die Schadstoffemissionen sämtlicher Fahrzeugklassen über alle Antriebsarten hinweg jetzt mit einem Regelwerk limitiert werden. Es wird also nicht mehr zwischen Benziner, Diesel, Pkw oder Lkw unterschieden. Auch der sogenannte CF-Faktor (Conformity-Factor, Übereinstimmungsfaktor) fällt weg.

Bremsen, Reifen, Batterien

Die Euro-7 bezieht sich auch auf den Bremsen- und Reifenabrieb (Messverfahren und Grenzwerte werden noch exakt definiert) sowie auf spezielle Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit von Komponenten und vor allem der Batterien bei E-Fahrzeugen. So darf nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern die Speicherkapazität der Batterie nicht unter 80 Prozent des ursprünglichen Werts fallen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht unter 70 Prozent.

Die Manipulationssicherheit

Die Fahrzeughersteller müssen, so besagt es die neue Euro-7-Norm, sicherstellen, dass Kilometerzähler, Einspritzsysteme, Antriebsbatterien, Emissionsminderungssysteme oder Steuergeräte über eine “zeitgemäße Manipulationssicherheit” verfügen. Eine etwaige Manipulation bezieht sich also laut EU-Parlament und -Rat auf die Deaktivierung oder Modifizierung des Motors oder Elektromotors, der emissionsmindernden Einrichtungen oder des Emissionsminderungssystems des Fahrzeugs, des Antriebssystems, der Antriebsbatterie, des Kilometerzählers, der OBFCM-Einrichtung (On-Board-Fuel Consumption-Meter), des OBM-Systems (Onboard-Monitoring-System) und des OBD-Systems. Dazu gehörten laut EU auch die Software oder andere logische Steuerelemente dieser Systeme sowie die Daten, die eine Nichterfüllung dieser Verordnung durch das Fahrzeug bewirken.
Dabei definiert die Europäische Union eine ‚Manipulationseinrichtung‘ wie folgt: „Es betrifft jedes Konstruktionselement, das eine Nichterfüllung der Anforderungen der Euro-7 durch das Fahrzeug im Fahrbetrieb (…) bewirkt.“ Dabei werde bei der Prüfung der Anschein eines konformen Fahrzeugs erweckt. Es können Daten in Bezug auf Sensoren, Kraftstoff- oder Stromverbrauch, elektrische Reichweite oder Dauerhaltbarkeit der Batterie manipuliert werden.

Besondere Verantwortung

Letztendlich geht es auch um das Verhindern von böswillig-motivierten Manipulationen. Die Fahrzeuge, die Technik ist mittlerweile so komplex, dass man sie vor Fremdzugriffen und Manipulationen schützen muss. Dem Kfz-Service-Profi kommt dabei eine besondere Verantwortung zu. Ein Plausibilitätscheck gilt nicht mehr nur dem (vermeintlich manipulierten) Kilometerstand, sondern auch der Software, der Sensorik, der Verbrauchswerte, dem Batteriezustand. Die Kfz-Betriebe haben das nötige Mess-Equipment, mit SERMI und dem Security-Gateway den Datenzugang, und das Diagnose-Know-how um etwaige Manipulationen aufzuspüren.

Beitrag: Georg Blenk

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