Alte Führerschein-Dokumente müssen ab 2022 stufenweise ausgetauscht werden. Bild: Georg Blenk, Krafthand Medien

Alte Führerschein-Dokumente müssen ab 2022 stufenweise ausgetauscht werden. Bild: Georg Blenk, Krafthand Medien

Zurück

Führerschein: Alt gegen Neu

Seit den 50-er-Jahren war es der ‚graue Lappen‘, seit 1986 die wachsweiche rosane Version, ab 1999 der erste Führerschein im knallharten Scheckkartenformat. Der Fahrerlaubnisnachweis kommt bis heute in unterschiedlichen Formen daher und ist bisher – bis auf Ausnahmen - immer noch gültig. Dies ändert sich jedoch ab 2022.

 

Um die enorme Anzahl von 43 Millionen Führerscheinen, die in Frage kommen, überhaupt bewältigen zu können gelten entsprechende Stufenregelungen. Die Bundesregierung möchte tunlichst verhindern, dass die Behörden überrannt werden. Neuere Dokumente, ausgestellt ab dem Jahr 2013, haben ohnehin nur ein Gültigkeit von 15 Jahren.

 

Am 19. Januar 2022 laufen die ersten Dokumente, ausgestellt auf Personen mit den Geburtsjahren 1953-1958 ab. Es folgen die Geburtsjahre 1959-1964 (Umtauschfrist bis Januar 2023) und 1965-1970 (Januar 2024). Führerscheine, die von 1971 bis Ende 1998 ausgestellt wurden, müssen bis Januar 2025 gegen den neuen, fälschungssicheren ausgetauscht werden. Im Übrigen: Liegt das Geburtsjahr vor 1953, reicht ein Austausch bis zum 19.1.2033 aus.

 

Für den Führerschein im Scheckkartenformat, der ab Januar 1999 ausgestellt wurde, richten sich die Umtauschfristen nach dem Ausstellungsdatum. Dokumente aus den Jahren 1999 bis 2001 sind am 19.1.2026 fällig, es folgen stufenweise die Jahre 2002-2004 (Januar 2027), 2005-2007 (Januar 2028), et cetera. Im Zweifel ist also keine Eile geboten, ein früherer Umtausch ‚Alt gegen‘ Neu‘ bleibt vorbehalten und erspart mitunter Ärger im Ausland. Geben Sie also am besten frühzeitig Ihren alten ‚Lappen‘ ab.

Georg Blenk, Krafthand-Medien

Beitrag: WM SE

Zurück

NEWSLETTER

Melden Sie sich für unseren monatlichen Newsletter an: