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HU: WAS ES MIT DER NEUEN MÄNGELKATEGORIE ‚VM‘ AUF SICH HAT.

Mit dem ‚Gefährlichen Mangel‘ existiert seit kurzem eine zusätzliche Kategorie bei der Hauptuntersuchung. ‚VM‘ ist dabei ein erheblicher Mangel, der eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt. Was es konkret damit auf sich hat klären wir hier.

Seit Ende Mai dieses Jahres wird in Deutschland bei der Hauptuntersuchung eine EU-Richtlinie über wiederkehrende Fahrzeugprüfungen umgesetzt. Neu ist, neben den bisherigen vier Mangeleinstufungen ‚Ohne Mangel‘ (OM), ‚Geringe Mängel‘ (GM), ‚Erhebliche Mängel‘ (EM) und ‚Verkehrsunsicher‘ (VU) die Mangeleinstufung ‚Gefährliche Mängel‘ (VM). Beim TÜV Nord sind eigenen Angaben zufolge nach der Einführung des ‚VM‘ im Schnitt 0,37 Prozent aller Fahrzeuge als verkehrsgefährdend eingestuft worden. Dabei gilt die neue Kategorie als Zwischenstufe unterhalb der Kategorie ‚verkehrsunsicher‘. Im gleichen Zeitraum, also seit Mai 2018, waren 0,11 Prozent der Fahrzeuge verkehrsunsicher und 22,01 Prozent wiesen erhebliche Mängel auf.

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Was bedeutet ‚VM‘ genau?

‚VM‘ (auch verkehrsgefährdender Mangel) ist ein erheblicher Mangel, der eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt oder die Umwelt erheblich beeinträchtigt, so die offizielle Definition. Ein Beispiel sind komplett ausgefallene Bremslichter.  

Entdecken die Prüfingenieure an einem Fahrzeug verkehrsgefährdende Mängel (VM), dürfen sie keine Prüfplakette zuteilen! Im Untersuchungsbericht muss zusätzlich schriftlich ein Hinweis auf den Tatbestand der Gefährdung vermerkt sein. Im Wortlaut kann dies folgendermaßen lauten: „An Ihrem Fahrzeug wurden gefährliche Mängel festgestellt, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen. Diese sind unverzüglich zu beheben. Mit dem Fahrzeug dürfen nur noch Fahrten durchgeführt werden, die zur Behebung der Mängel erforderlich sind.“ 

Ihr Werkstattkunde muss also direkt – also am besten gleich in Ihrer Werkstatt – die entsprechenden Mängel beheben lassen. Ferner muss das Fahrzeug spätestens innerhalb eines Monats zur Nachprüfung unter Vorlage des Untersuchungsberichtes wieder vorgeführt werden.

Beitrag: Georg Blenk, Krafthand Medien

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