Kommen Sie gut durch den Winter!

Wenn man den Meteorologen Glauben schenken darf kommt ein langer, strenger Winter auf uns zu. Wir liefern Tipps wie Ihre Werkstattkunden*innen sicher durch die kalte Jahreszeit kommen.

Es ist nicht so, dass man sich als Pkw-Lenker*in im Voralpenland mehr auf den Winter vorbereiten sollte als anderswo. Sicherlich benötigt man in Hamburg wohl selten Schneeketten, in Berchtesgaden schneit es tendenziell öfter. Doch es spielen spezielle Regeln und vor allem das richtige Equipment und ein sicheres Fahrzeug eine Rolle.

Gut geräumt!?

Räumfahrzeuge dürfen im Winter im Grunde auf allen Straßen, auf jeder Straßenseite, in jeder Richtung, zu allen Zeiten bewegt werden. In der Nähe von Streu- und Räumfahrzeugen ist also höchste Vorsicht geboten. Das links überholen ist per-se nicht verboten, man sollte aber bei schlechten Straßen- und Witterungsverhältnissen, im wahrsten Sinne des Wortes, davon Abstand nehmen. Letztendlich profitieren alle Verkehrsteilnehmer*innen von gut geräumten Straßen.

Achtung! Räumfahrzeuge haben grundsätzlich freie Fahrt. Bild: Georg Blenk
Sensoren müssen frei sein

Assistenzsysteme wie Einparkhilfen, Fernlichtassistenten, Brems- oder Spurhalteassistenten sind von Umfeld-Informationen abhängig, die mit Hilfe von Radar-, Ultraschall-, Lidar-Sensoren beziehungsweise Kamerasystemen erfasst und von Steuergeräten verarbeitet werden. Sind die Sensoren von Eis und Schnee bedeckt, funktionieren die Assistenzfunktionen nicht mehr richtig, beziehungsweise liefern eine Fehlermeldung oder stehen schlicht nicht zur Verfügung. Machen Sie Ihre Werkstattkunden auf die Sensoren und Kamerasysteme aufmerksam. Sie müssen ebenfalls von Eis und Schnee befreit werden.

Straßenschilder haben oft eine charakteristische Form, grundsätzlich müssen sie auch ‚überzuckert‘ beachtet werden. Bild: DEKRA
Nichts erkennbar?

Laut gängiger Rechtsprechung müssen beispielsweise wichtige Verkehrsschilder auch in ‚überzuckertem‘ Zustand beachtet werden, und zwar, wenn sie eine charakteristische Form haben, wie beispielsweise das achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende Dreieck für ‚Vorfahrt gewähren‘. Ausdrücklich sollte man laut Experten der DEKRA auch die Tempolimit-Zeichen mit Schneeflocken-Zusatzschild beachten. Das Zusatzzeichen warnt vor der Gefahr unerwarteter Glatteisbildung, die Tempobegrenzung gilt deshalb auch bei trockener Fahrbahn.

Intelligenter vorheizen

Den Wagen Warmlaufen zu lassen, in der Hoffnung, dass die Innenraumheizung ihr Übriges erledigt, ist schlicht nicht erlaubt. Zudem hat sich laut ADAC gezeigt, dass ein Fahrzeug durch das Laufenlassen des Motors im Stand nicht wirklich warm wird. Nach vier Minuten Leerlaufbetrieb und bei einer Außentemperatur von minus 10 Grad erreiche das Motoröl gerade einmal eine Temperatur von minus 7°C. Aus den Luftaustrittsdüsen im Wageninneren kam dem ADAC zufolge nur ein laues Lüftchen mit etwa 13°C. Dafür verbrenne man bereits 0,1 Liter Kraftstoff, von den unnötigen Abgasen und einem erhöhten Motorverschleiß einmal abgesehen. Im Übrigen wird ein Warmlaufen-lassen laut StVZO mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet.

 

Blitzeis und freie Sicht

Im Winter verändern sich die Straßenverhältnisse oft schlagartig, auch wenn es nicht direkt schneit und die Fahrbahn trocken zu sein scheint. So warnen die Experten der Sachverständigenorganisation DEKRA bei Temperaturen nahe dem Gefrierpunkt beim Überfahren von Brücken, Straßenkuppen, in Unterführungen oder Waldschneisen besonders vorsichtig zu fahren. „Hier kann es stellenweise gefährlich glatt sein, selbst wenn die Fahrbahn ansonsten trocken und griffig ist.“

Wer im Winter nur mit einem ‚Guckloch‘ unterwegs ist gefährdet sich und andere und macht sich obendrein strafbar! Bild: Georg Blenk

Hat es über Nacht dann doch geschneit oder sind die Scheiben vereist, muss der/die Pkw-Lenker*in auf jeden Fall für klare Sicht sorgen und zwar rund ums Fahrzeug! Hierfür gehören Eiskratzer, Handschuhe, Enteisungsspray und ein kleiner Handbesen zur Grundausstattung. Im Übrigen: Auch die Nummernschilder müssen erkennbar sein, ansonsten drohen Bußgelder!

Schlechte Pneus

Ein altes Thema, topaktuell. Der jüngste Wash+Check-Aktion der Initiative Reifenqualität des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR) zeigte, dass rund 40 Prozent der Fahrzeuge auf Reifen unterwegs sind, die einen falschen Reifendruck aufweisen, schlicht abgefahren sind (für Winterreifen empfehlen Experten mindestens 4 mm) oder äußerliche Beschädigungen aufweisen. Zudem sind die Pneus mitunter zu alt oder es fehlen die Ventilkappen. Erstaunlich: Auch wenn sich die meisten Pkw-Lenker*innen bewusst sind, dass sie über ein RDKS verfügen, stimmt der Reifendruck oft nicht. Hier tut Aufklärung von Seiten der Werkstatt Not! Im Übrigen: Für Winter- und Ganzjahresreifen, die seit dem 1.1.2018 produziert wurden, ist das ‚Schneeflocken-Symbol‘ Pflicht. Reifen mit der alten M+S-Kennzeichnung dürfen zwar erst ab 2024 nicht mehr montiert werden, generell sollten Pneus jedoch nicht älter als 10 Jahre sein. Sie härten aus und verlieren Ihre charakteristischen Eigenschaften. Im Zweifel machen neue Schlappen speziell im Winter Sinn!

Winterservice + Equipment

Generell sollten Sie Ihren Werkstattkunden einen Winterservice empfehlen, mit den üblichen Checks der Reifen, der Wischerblätter, der Batterie, der Lichtmaschine, der Betriebsmittelstände, der Scheinwerfereinstellung sowie der Klimaanlage (etc). Darüber hinaus empfehlen wir Ihren Kundinnen und Kunden das nötige Winterequipment. Neben den obenan bereits erwähnten ‚Basics‘ gehören beispielsweise auch ein Pflegestift für Gummidichtungen, Antibeschlagtücher, eine Decke, ein aktueller Verbandskasten sowie beispielsweise Starthilfekabel dazu. Damit Ihre Kunden gut durch den Winter kommen, haben wir Ihnen eine Checkliste zusammengestellt. Im Übrigen: Eine Vielzahl weiterer Pflegeprodukte finden Sie im neuen Katalog ‚Winterprodukte 2021/2022‘.

 

Georg Blenk, Krafthand Medien

Beitrag: Georg Blenk, Krafthand Medien

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