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Lackierarbeiten: Gesundheitsschutz geht vor!

Die aktive Umsetzung von Gesundheitsschutzmaßnahmen gehört heute längst zum Arbeitsalltag einer professionell geführten Kfz-Werkstatt. Zahlreiche Tätigkeiten im Betrieb gelten als potenziell gesundheitsgefährdend, entsprechende Schutzmaßnahmen, speziell was den Umgang mit Gefahrstoffen angeht, sind unabdingbar. Dies gilt vor allem bei Lackierarbeiten.

 

Der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor gesundheitsgefährdenden Einflüssen ist beispielsweise in Deutschland allgemein im Arbeitsschutzgesetzt geregelt. Tatsächlich führt der Begriff ‚Arbeitsschutz‘ etwas in die Irre. Vielmehr geht es um den Schutz und die Aufrechterhaltung der Gesundheit der Mitarbeiter bei der Arbeit. „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.“ (§3, Abs.1, ArbSchG). Die Paragraphen fünf und sechs setzen eine Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen voraus, hier ist zusätzlich der Arbeitgeber gefordert. Die Berufsgenossenschaft Holz und Metal (BGHM) hält umfangreiches Informationsmaterial zum Thema Arbeitsschutz und eine Muster-Übersicht zur Gefährdungsbeurteilung für Lackierarbeiten bereit.

 

Ergänzend zum Arbeitsschutzgesetz regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) den Schutz der Mitarbeiter vor gesundheitsgefährdenden Einflüssen. Hersteller von Farben und Lacken sind verpflichtet, die Produkte eindeutig auf Gefahren hin zu kennzeichnen sowie ein entsprechendes Sicherheitsdatenblatt zu veröffentlichen. Ihre Mitarbeiter müssen durch einen Arbeitsschutzbeauftragten regelmäßig unterrichtet, alle Informationen frei zugänglich sein. Eine Broschüre mit dem Titel ‚Gefahrstoffcheck für das Kraftfahrzeughandwerk‘ stellt beispielsweise die Stadt Hamburg zur Verfügung. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt darüber hinaus nochmal die Verwendung von Arbeitsmitteln.

Stäube, Dämpfe, Overspray

Grundsätzlich können Lackierarbeiten (inklusive Oberflächenvorbereitung) zu einer potenziellen, gefährlichen Belastung der Atemwege, der Haut oder der Augen durch Stäube, Dämpfe und Overspray führen. Mit dem Begriff Overspray sind Farbnebel gemeint, die sich in der Luft sammeln und nicht auf der Fahrzeugkarosserie anhaften. Durch geeignete Schutzkleidung wie Atemschutzmasken, Brillen oder Vollmasken, Schutzanzüge und ableitfähige Handschuhe wird ein Kontakt vermieden.

Bild: Georg Blenk, Krafthand Medien

Bei gelegentlichen, kleineren Lackierarbeiten (Smart-/Spotrepair) muss ein geeigneter Arbeitsplatz zur Verfügung stehen, der zusätzlich über eine Belüftungs- sowie Absaugeinrichtung verfügt. Bewährt haben sich beispielsweise (mobile) Absaugwände oder mobile Kleinspritzstände. Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen müssen dringend vermieden werden. Eine Explosionsgefahr oder die Beeinträchtigungen von Kolleginnen und Kollegen gilt es dringend auszuschließen. Konkretisiert werden die Arbeitsschutzmaßnehmen in der BG-Regel 231 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten). Sicherheitsvorschriften gelten auch für die Lagerung von Farben, Lacken, Lösemitteln sowie für das Anmischen, Abwiegen, Reinigen und Umfüllen.

 

Achten Sie auf Stolperfallen wie Druckluftschläuche, die ein Verschütten von Gebinden begünstigen – kurze Wege beugen vor! Führen Sie in größeren Umfängen Lackierarbeiten aus, ist eine abgeschlossene Lackierkabine notwendig. Die Lacknebel werden abgesaugt und durch Abscheidesysteme gereinigt. Beim Einsatz von Wasserlacken muss die Zuluft zusätzlich befeuchtet werden. Filter sorgen für die unabdingbare Staubfreiheit beim Lackieren. Eine Lackierkabine dient gleichzeitig auch als Trocknungsanlage, der Stromverbrauch ist entsprechend hoch. Da es sich trotz Absaugung und Filtration um einen hochbelasteten Arbeitsplatz handelt ist der Einsatz von Schutzanzügen, Überschuhen, speziellen Schutzhandschuhen und einer Vollmaske angezeigt. Achten Sie zusätzlich auf den Hautschutz sowie die Hautreinigung und Pflege, gemäß Hautschutzplan.

 

Am Ende des Tages ist der beste Schutz vor Gesundheitsschäden immer noch ein Vermeiden von Gefahrenpotenzialen. Sorgen Sie für eine optimale Be- und Entlüftung, auf absolute Sauberkeit, gehen Sie sparsam mit Lacken, Verdünnern um und verschließen sie alle Gebinde sofort nach der Entnahme. Im Übrigen: Optimal sind Farbmischregale mit selbstschließenden Gebinden! Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) informiert in der BGI 740 ausführlich über die Rahmenbedingungen zur Einrichtung von Lackierräumen.

Beitrag: Georg Blenk, Krafthand Medien

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