Neues Reifenlabel – neue Kennzeichnung
Zum 1. Mai 2021 treten EU-weit neue Richtlinien zur Kennzeichnung von Reifen in Kraft. Grundlage ist die neue Verordnung (EU) Nr. 740/2020, die die Vorgänger-Version (EU) Nr. 1222/2009 ablöst. Neu ist, dass das sogenannte Reifenlabel nun neben der Kraftstoffeffizienz, der Nasshaftung und dem externem Abrollgeräusch zusätzlich Angaben zu Reifenmarke, Typkennung (Artikelnummer), Dimensionsbezeichnung und Eignung des Reifens auf Schnee und Eis enthält. Außerdem verlinkt neuerdings ein auf dem Label enthaltener QR-Code direkt auf die in einer neuen EU-Datenbank vom Hersteller hinterlegten Informationen zu dem jeweiligen Produkt. So haben auch Kfz-Betriebe und Endverbraucher Zugriff auf die jeweiligen Informationen.
Ab dem 1. Dezember 2021 dürfen im Übrigen keine Reifen mehr, die in den Geltungsbereich der neuen Verordnung fallen, mit der ‚alten‘ Kennzeichnung der Verordnung (EG) 1222/2009 in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Produktionsdatum. Reifen, die vor dem 1. Mai 2021 produziert wurden (das heißt mit einem DOT von weniger als 1821) und nicht vor dem 1. Dezember 2021 in Verkehr gebracht werden, müssen eine Kennzeichnung gemäß Verordnung (EU) 740/2020 erhalten. Zudem werden nach der neuen Verordnung auch Bus- und Lkw-Reifen erfasst.
Das Ziel – mehr Transparenz
Die Reifenkennzeichnung verfolgt laut Bundesverband Reifen- und Vulkaniseur-Handwerk (BRV) das Ziel, durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr zu erhöhen. Dem Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage über die Produkte zu informieren und die im Reifenlabel enthaltenen Kriterien in seine Kaufentscheidung einzubeziehen, indem er die Labelwerte mehrerer in Frage kommender Reifen miteinander vergleicht. „Dies kann vor allem dann hilfreich sein, wenn keine ergänzenden Informationen verfügbar sind, die zum Beispiel bei Reifentests zur Verfügung stehen“, erklärt Michael Schwämmlein, Geschäftsführer Technik beim BRV, setzt aber einschränkend hinzu, dass für die Gesamtbeurteilung eines Reifens natürlich mehr Faktoren wichtig seien als die, die auf dem Label zu Verfügung stehen. „Das Label gibt zwar Aufschluss über das Nassbremsverhalten und das externe Rollgeräusch eines Reifens, enthält aber keinerlei Anhaltspunkte zu Produkteigenschaften wie zum Beispiel dem Bremsverhalten auf trockener Fahrbahn, dem Aquaplaning, der Seitenführung, der Fahrstabilität, dem Handling, dem Verschleiß und dem Innengeräusch. Diese Faktoren werden regelmäßig bei Reifentests untersucht.“
Informationspflicht
Reifen-Händler sind verpflichtet, Verbrauchern im Vorfeld des Kaufabschlusses die Informationen des Reifenlabels zur Verfügung zu stellen. Das gilt auch im sogenannten Fernabsatz, also zum Beispiel im Online- oder Telefonverkauf. „Darüber hinaus berät der spezialisierte Reifenprofi natürlich zu den weiteren Produkteigenschaften, die für die individuelle Kaufentscheidung wichtig sind“, ergänzt Michael Schwämmlein.
Weitere Informationen zur neuen Reifenkennzeichnung sind unter www.dasreifenlabel.de zu finden.
Georg Blenk, Krafthand-Medien
Beitrag: WM SE
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