SERVICETIPP: REIFENCHECK BEI CAMPERN UND WOHNWAGEN
Immer mehr Campingmobile und Wohnwagen sind auf Deutschlands Straßen unterwegs. Meistens werden sie nur in der Urlaubszeit bewegt. Eine Folge: Die Reifen sehen auf den ersten Blick gut aus, haben genügend Profil. Doch oft sind sie zu alt oder es ist sogar der falsche Reifen montiert. Welche Bedingungen ein Wohnmobilreifen erfüllen muss und warum nicht nur die Reifen ‚dicht‘ sein sollten, schildern wir in diesem Beitrag.
Alles ist bereit für die große Urlaubssause. Das Gepäck ist im Camper oder im Wohnwagen verstaut. Auch die Reifen sind mit mehr als 5mm Profil noch gut. Aber sind sich Ihre Werkstattkunden da wirklich sicher? Fragen Sie aktiv nach und bewahren Sie Ihre Kunden vor gefährlichen Überraschungen. Gerade bei Campingmobilen und Wohnwagen ist das Alter der Pneus ein entscheidender Faktor für die Sicherheit.
Alte Gummis
Prüfen Sie als Kfz-Profi erstmal das Alter der Reifen! „Der Gummi verliert mit der Zeit deutlich an Geschmeidigkeit, er versprödet, die Lauffläche härtet quasi aus“, erklärt Eberhard Lang vom TÜV-SÜD. Auch der UV-Schutz an der Reifenflanke lässt in der Wirkung nach. Die Reifen verlieren die Fähigkeit sich mit der Straße zu verzahnen, Bremswege werden länger, die Seitenführung und die Walkeigenschaften schlechter. Tatsächlich existiert keine generelle Regelung, wann ein Reifen ‚zu alt‘ ist. Die Produktionszeit ist jedoch auf der Seitenwand vermerkt. Die so genannte DOT-Kennzeichnung (DOT= Department of Transports in den USA) liefert den Herstellungszeitraum. Die ersten beiden Ziffern geben die Woche an, die folgenden beiden das Jahr.
Nur in einem Fall hat der Gesetzgeber das Reifenalter beschränkt: Bei Anhängern, die bis 100 Kilometer pro Stunde fahren, dürfen sie höchstens sechs Jahre alt sein. „Es zählt dabei der DOT-Code und nicht das Kaufdatum“, erläutert Lang. Eine weitere Bedingung für die bei Wohnanhängern beliebte Tempo-100-Freigabe ist, dass die Reifen bis 120 km/h ausgelegt sind. Erkennbar ist das am Geschwindigkeitsindex L oder einem höheren Buchstaben des Alphabets. Bei Produkten renommierter Markenhersteller ist die Anforderung allerdings stets erfüllt.
Schwer zu tragen
Im Regelfall sind Campingfahrzeuge schwer beladen. Neben dem eigentlichen Interieur wie Küchengeräten, Schränken, Bett und Toilette kommen die Urlaubskoffer, Fahrräder oder mitunter auch Motorroller hinzu. Dementsprechend müssen die Reifen ausgelegt sein. Ein durchschnittlicher Reifen, der für Pkw vorgesehen ist, reicht hier oft nicht aus. Zudem sind für Wohnmobile meist Nutzfahrzeugreifen vorgeschrieben. Ausschlaggebend ist der Tragfähigkeitsindex, der ebenfalls in die Reifenflanke einvulkanisiert ist. Man findet die Angabe am Ende der Größenangabe. Bei 225/55 R18 102 H handelt es sich beispielsweise um den Tragfähigkeitsindex 102. Dies entspricht in diesem Fall 850 kg pro Reifen.
Der geforderte Index kann auch den Zulassungspapieren entnommen werden. Die Bezeichnung darin endet bei neueren Fahrzeugen mit einem ‚C‘ für Commercial. Manchmal sind ältere Belastbarkeits-Angaben wie 4PR (‚Ply-Rating‘) eingetragen. Selbst wenn Pkw-Reifen erlaubt sind, ist in aller Regel eine Variante mit ‚Extra Load‘ oder ‚XL‘ gefordert. Beraten Sie Ihre Werkstattkunden eingehend. Im Zweifel empfehlen Sie Ihnen den Kauf neuer Reifen.
Tipp
Aus Platzgründen haben zumindest Wohnanhänger oft kein Reserverad mit an Bord, Run-Flat-Reifen mit hohem Lastindex sind meist schwer verfügbar. Empfehlen Sie Ihren Kunden also mindestens ein Reparatur-Set mit Kompressor und Dichtmittel. Es ermöglicht bei einer Panne die Weiterfahrt, zumindest in die nächste Werkstatt. „Mit einem provisorisch reparierten Reifen darf höchstens 80 km/h schnell gefahren werden“, erinnert Lang. Darüber hinaus haben die Dichtmittel ein Verfallsdatum! Nach fünf Jahren muss ein frisches Reifendichtmittel mit an Bord sein. Die Entsorgung des alten Dichtmittels können Sie als kostenfreien Service anbieten. Reparatur-Sets sowie andere Reiseartikel finden Sie in unserem Zubehörkatalog!
Zusatztipp - Gasanlagencheck
Nicht nur die Reifen sollten ‚dicht‘ sein. Viele Camper verfügen über eine mobile Küche. Der Herd, der Kühlschrank aber auch die Standheizung werden meistens mit Gas betrieben. Pflicht ist alle zwei Jahre eine Gasanlagen-Dichtheitsprüfung (Prüfbescheinigung Technische Regeln „Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“ nach dem Arbeitsblatt G 607 des DVGW) durchführen zu lassen. Sie ist Voraussetzung für die Hauptuntersuchung. Damit wird die Sicherheit der Gasanlage gewährleistet. Im Übrigen: Campingplatzbetreiber dürfen einen Nachweis der Dichtheitsprüfung verlangen. Kann Ihr Werkstattkunde diese nicht vorweisen, verweigern viele Betreiber – auch im Ausland – den Zugang zum Campingplatz. Servicetipp: Bieten Sie Ihren Werkstattkunden zusätzlich eine Gasanlagen-Dichtheitsprüfung an! Wer viele Kilometer fährt und sich über die neuen Reifen freut, möchte auch nachts beruhigt schlafen können!
DOWNLOADS
Beitrag: Georg Blenk, Krafthand Medien
NEWSLETTER
Melden Sie sich für unseren monatlichen Newsletter an: