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Sicherer Stand: Die Pflege und Wartung von Hebebühnen

Hebebühnen gehören mit zu den wichtigsten technischen Einrichtungen in der Kfz-Werkstatt. Bereits der Ausfall einer Bühne, bedeutet mangelnde Flexibilität und Auslastung, Aufträge können nicht abgearbeitet werden. Die vorbeugende Pflege und regelmäßige Wartung der Anlagen hat demnach höchste Priorität.

 

Hebebühnen sind hohen Belastungen und damit auch Verschleiß ausgesetzt. Je höher die Nutzungsfrequenz desto höher der Beanspruchung. Die regelmäßige Wartung beugt vorzeitigem Verschleiß und vor allem funktions- und sicherheitsrelevanten Schäden vor.  Nun ist Hebebühne nicht gleich Hebebühne. Es existieren Überflur-, Unterflur-, Einsäulen-, Zweisäulen- und Scherenhebebühnen sowie Radfreiheber, um nur die gängigsten Beispiele zu nennen. Je nach Bauart und ob es sich um eine elektro-mechanische oder hydraulische Hebebühne handelt, sind unterschiedliche Wartungsarbeiten durchzuführen.

Die regelmäßige Reinigung einer Hebebühne ist jedoch erstmal das ‚A‘ und ‚O‘. Werkstattchemie und Betriebsmittel können Bauteile angreifen und beschädigen. Dies gilt vor allem für Hydraulikschläuche, Lager, Dichtungen und Gummiteller. Im Winter begünstigen Streusalze die Korrosion der Stahlkonstruktion. Im Tagesgeschäft gilt: Vor jeder Nutzung einer Bühne ist sicherzustellen, dass alles in Ordnung ist. Der arbeitstägliche Blick auf den Rahmen, die Hubarme, die Tragpilze, auf Schläuche, Verriegelungen, Schrauben und Muttern sowie den Steuerkasten inklusive ‚Not-Aus‘ ist obligatorisch. Bestehen geringste Zweifel an der Sicherheit müssen diese zwingend ausgeräumt werden!

Aufnahmeprüfung: Die Tragpilze müssen sauber justierbar, der Gummiteller darf nicht verschlissen sein. Achten Sie stets auf die korrekten Aufnahmepunkte! Bild: Georg Blenk, Krafthand Medien

Offizielle Prüfung

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie der DGUV-Regeln 100-500 (vormals BGR 500), ist vorgeschrieben, dass Hebebühnen vor ihrer ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal im Jahr, durch eine ‚Befähigte Person‘ auf ihren betriebssicheren, technischen Zustand hin überprüft werden. Diese Person muss einen Sachkunde-Nachweis für die Prüfung von Hubarbeitsbühnen besitzen. Prüffristen und Prüfumfänge richten sich nach den Ergebnissen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung. Die Prüfung selbst besteht im Wesentlichen aus einer detaillierten Sicht- und Funktionsprüfung und wird von entsprechenden Fachbetrieben oder auch vom Hebebühnenhersteller durchgeführt und mit einem Prüfsiegel und einem Eintrag ins Prüfbuch abgeschlossen. Die Prüfung darf auch ein eigener Mitarbeiter durchführen, wenn er als befähigte Person nach der BetrSichV und der TRBS 1203 qualifiziert ist.

Die regelmäßige Wartung

Über das Betriebsjahr hinweg sind regelmäßige Wartungsarbeiten erforderlich. Dabei muss die Bühne last- und verspannungsfrei und vom Stromnetz getrennt sein. Die Schmierung von Gleitflächen sowie aller beweglicher Teile wie der Schwenkarmgelenke sollte wöchentlich vorgenommen werden. Die Prüfung beispielsweise der Stehbolzen, der Armlagerzapfen, der Gleichlaufseile, der Spindeln und Halteschrauben (bei Spindelhebebühnen) erfolgt monatlich. Speziell an den Spindeln, den Tragmuttern, an Seilrollen oder Kettenführungen sammelt sich mit der Zeit überschüssiges und verunreinigtes Fett. Der Schmierstoff muss entfernt, entsprechend entsorgt und neuer aufgetragen werden. Spezielle Spindelöle binden weniger Schmutz. Einfaches Schmierfett ist nicht geeignet. Dies gilt besonders für Hebebühnen mit automatischen Spindelölern. Bei elektrohydraulischen Bühnen kommen der Check sämtlicher Leitungen auf Dichtheit sowie die Prüfung des Füllstands des Hydrauliköltanks, eventuell der Austausch des Öls und die Entlüftung, hinzu. Zugelemente wie Ketten, Stahlseile oder Keilriemen unterliegen mit der Zeit einer gewissen Dehnung und müssen geprüft, nachgestellt und gegebenenfalls getauscht werden. Achtung: Sind Hebebühnen der Witterung ausgesetzt verkürzen sich die Servicezeiten deutlich! Ein Wartungs- und Schmierplan hilft die Übersicht zu behalten, Prüfpunkte werden abgehakt, die Prüfung dokumentiert. Jede Hebebühne ist technisch anders ausgeführt. Bitte beachten Sie also immer die individuellen Wartungs- und Schmierstoff-Empfehlungen sowie die empfohlenen Prüfintervalle des Herstellers!

 

Im Übrigen: Ein selbstständiges Bedienen einer Hebebühne ist nur Mitarbeitern über 18 Jahren erlaubt. Er muss entsprechend unterwiesen, befähigt und mit der Bedienung beauftragt worden sein.

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Beitrag: Georg Blenk, Krafthand Medien

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