Sicherer Umgang mit Diisocyanaten

Schulungspflicht ab dem 24. August 2023


In nahezu allen Kfz-Betrieben werden Klebstoffe, Lacke und Karosserieschäume verwendet, die Polyurethan-Gefahrstoffe (PU), darunter Diisocyanate enthalten können. Diese Stoffe sind nachweislich Auslöser
für chronische Atemwegserkrankungen. Bestimmte Diisocyanate gelten sogar als krebsverdächtig. Generell gehören Diisocyanate zur Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Diese werden in unterschiedlichster Form als Reaktionspartner in der Chemie eingesetzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen. Das sind Karosserie Dichtungsmassen, Einglasungs-Dichtstoffe, Primer für Glas und Lack und verschiedene Autoglas-Kleber.

Gefahren bekannt

Obwohl die von Diisocyanaten ausgehenden Gefahren bekannt sind, hat die Europäische Kommission noch kein Stoffverbot ausgesprochen. Dennoch wurden jetzt Maßnahmen ergriffen, die zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren durch diese Stoffe beitragen sollen. So änderte man die Europäische Chemikalienverordnung (EU) 2020/1149, Anhang XVII, zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung). Gemäß der Verordnung dürfen ab dem 24.08.2023 Diisocyanate weder als Stoff, noch als Bestandteil in anderen Stoffen oder Gemischen industriell oder gewerblich verwendet werden. Einzige Ausnahme: Die Konzentration von Diisocyanaten liegt einzeln (in Stoffen) oder in Kombination (heißt: Gemischen) unter 0,1 Gewichtsprozent.

In Karosserie-Dichtungsmassen, Einglasungs-Dichtstoffen, Primer für Glas und Lack und in verschiedenen Autoglas-Klebern können Diisocyanate enthalten sein. Bild: Liqui Moly & Petec

Schulung ist Pflicht

Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Mitarbeiter vor Verwendung von Stoffen oder Gemischen die Diisocyanate enthalten, erfolgreich eine Schulung abgeschlossen haben. Konkret bedeutet das, dass in der Regel alle Mitarbeiter ab dem 24. August 2023 geschult sein müssen, bevor sie Produkte mit Diisocyanaten verwenden dürfen. Private Anwender oder Lagermitarbeiter und Verkäufer sind von dieser Schulungsverpflichtung befreit. Bei Verkauf dieser Artikel muss auf die Schulungspflicht nicht explizit hingewiesen werden, wenn ein Hinweis auf der Verpackung angebracht ist. Die Schulungen, die sowohl in Präsenz als auch online erfolgen können, sind von der Verwendung der diisocyanat-haltigen Produkte im Kfz-Betrieb abhängig. Wer also zukünftig sicher gehen will ob das jeweilige Produkt Diisocyanate enthält oder nicht, muss den Verpackungsaufdruck ‚Inhaltsstoffe‘ oder das Sicherheitsdatenblatt sorgfältig lesen. Die WM SE legt im Übrigen besonderen Wert darauf, dass alle diisocyanat-haltigen Produkte die angeboten werden, ausdrücklich diesen Stoff ausweisen.

 

Die Diisocyanat-Schulungen werden über die REACH-Verordnung definiert. Die Mindestanforderung gliedern sich in Stufe I: Grundausbildung, Stufe II: Mittel stufe, Stufe III: Aufbauausbildung. Welche Stufe notwendig ist, ist vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung abhängig.

 

Schulungen zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten werden unter den folgenden Links auch in deutscher Sprache angeboten:

Beitrag: Dr. Marcel Schoch

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