Staatliche Förderung für Werkstattausrüstung

Jetzt bis zu 30% steuerlich absetzen

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es eine Neuerung für alle Werkstätten in Deutschland: Investitionen in hochwertige Ausrüstung werden steuerlich gefördert. Möglich macht das ein neues Investitionssofortprogramm der Bundesregierung, das gezielt den Mittelstand stärken und die Wirtschaft ankurbeln soll.

Gefördert werden Investitionen in Werkstattausstattung, darunter zum Beispiel Großgeräte, Maschinen und hochwertige Werkstattausrüstung. Das Besondere: Bis zu 30 % der Anschaffungskosten können im ersten Jahr steuerlich geltend gemacht werden – über die degressive Sonderabschreibung. Das heißt konkret: Wer jetzt investiert, kann bis zu 30% der Kosten im ersten Jahr absetzen.

 

Die Regelung gilt für alle Unternehmen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 in förderfähige Ausrüstung investieren. Die steuerliche Geltendmachung erfolgt ganz einfach über die eigene Buchhaltung oder in Absprache mit dem Steuerberater.

 

Mit dem „Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ möchte die Bundesregierung kurzfristige Investitionsimpulse setzen und gleichzeitig langfristige Planungssicherheit schaffen. Werkstätten, die auf moderne Technik setzen, sichern sich nicht nur einen steuerlichen Vorteil – sondern auch einen Wettbewerbsvorsprung.

 

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