Stimmt die Richtung?

2022 bringt uns eine neue Bundesregierung. Auch für Ihre Werkstattkundinnen und Kunden gibt es Neuigkeiten. An Beispielen werfen wir einen Blick voraus…

Bereits am 9.November 2021 tritt der neuen Bußgeldkatalog in Kraft, was für Schnellfahrer tendenziell ein deutlich höheres Bußgeld nach sich ziehen wird. So verdoppeln sich die Verwarnungsgelder für Überschreitungen ab 16 bis zu 20 km/h. Innerorts steigen sie von 35 auf 70 Euro, außerorts von 30 auf 60 Euro. Um in Flensburg keine Punkte zu kassieren, darf man wie bisher die Geschwindigkeit nicht um 21 km/h überschreiten. Raser werden jedoch deutlich härter bestraft. Wer beispielsweise mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h in der City unterwegs ist, wird mit mindestens 400 statt heute 200 Euro zur Kasse gebeten. Was Fahrverbote angeht, so bleibt alles beim Alten. Autofahrer*innen droht innerorts bei 31 km/h und außerorts bei 41 km/h oder wenn sie wiederholt mehr als 25 km/h zu schnell unterwegs waren, der (temporäre) Entzug der Fahrerlaubnis. Im Übrigen: Eine Studie der Fuhrparkmanagement-Experten von Verizon Connect ergab kürzlich, dass Deutschland, trotz neuem Bußgeldkatalogs, immer noch auf der Rangliste der mildesten Verkehrsregeln in Europa Platz 1 belegt.

Versicherungsprämien (noch) auf niedrigem Niveau

Die Preise für die Kfz-Versicherung sanken 2021 im Vergleich zum Vorjahr teilweise deutlich. Das zeigt der Kfz-Versicherungsindex von Verivox. Während im mittleren Preissegment die Kosten je nach Versicherungsart um drei bis vier Prozent nachgeben haben, sind es im günstigen Segment sieben bis acht Prozent. Das Sparpotenzial bei einem Versicherungswechsel wuchs um drei Prozentpunkte auf durchschnittlich 27 Prozent. Als Grund für den Preisknick sieht Verivox die geringere Schadenhäufigkeit in der Corona-Pandemie. In wieweit sich die Versicherungsprämien 2022 wieder auf das Niveau von 2020 entwickeln bleibt offen. Fakt ist: Die Branche steht unter Druck. Ein Versicherungsvergleich lohnt sich für Ihre Werkstattkunden allemal, vor allem vor dem Hintergrund neuer Typ- und Regionalklassen.

Neue Typen und Regionen

Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) profitieren 2022 rund 4,3 Millionen Autofahrer in der Haftpflichtversicherung von besseren Typklassen. Für sieben Millionen Fahrzeughalter gelten künftig sogar höhere Einstufungen. Für fast drei Viertel beziehungsweise rund 30,3 Millionen Autofahrer ändert sich bezüglich der Typklasse nichts. Der Hintergrund: Um den Kfz-Versicherern die risikogerechte Kalkulation ihrer Beiträge zu erleichtern, werten die Statistiker des GDV einmal jährlich die Schadenbilanzen aller in Deutschland zugelassenen Automodelle aus. Die Typklassenstatistik des GDV umfasst fast 32.000 verschiedene Modelle und deren Schadenbilanzen der Jahre 2018 bis 2020. „Werden mit einem Automodell im Durchschnitt pro Fahrzeug vergleichsweise wenige Schäden und geringe Schadenkosten verursacht, erhält es eine niedrige Typklasse, bei vielen Schäden und hohen Versicherungsleistungen eine höhere”, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV. Im Übrigen spielen auch die sogenannten Regionalklassen eine Rolle: Wo es mehr kracht wird es teurer, wo weniger Unfälle passieren profitieren die Versicherten.

Führerscheintausch

Autofahrerinnen und Autofahrer, die Jahrgang 1953 bis 1958 sind und einen Führerschein besitzen, der noch vor dem 1.1.1999 ausgestellt ist, müssen bis zum 19.1.2022 Ihr altes Fahrerlaubnis-Papier gegen einen neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen. Dies kann bei der lokalen Führerscheinstelle – ohne Gesundheitsprüfung – erledigt werden. Verstreicht die Frist, riskiert man ein Bußgeld.

Assistenzsysteme

Seit 2015 gehören Notbremsassistenten bei neu zugelassenen Lkw zur Pflicht. Lang-Lkws müssen bereits ab dem 1. Juli 2020 mit einem Abbiegeassistenten mit blinkenden Seitenmarkierungsleuchten ausgestattet werden. Diese Pflicht gilt ab dem 1. Juli 2022 auch für Bestandsfahrzeuge. Bei Pkw werden ab 2022 City-Notbremsassistenten, die speziell auf Fußgänger und Fahrradfahrer ausgerichtet sind, bei neu verkauften Pkw und Transportern Vorschrift. Zusätzlich ist ab dem neuen Jahr ein Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA=Intelligent-Speed-Assist) bei Neufahrzeugen Pflicht. Er warnt bei Geschwindigkeits- Überschreitungen und soll das Einhalten des maximal erlaubten Tempos erleichtern. Man unterscheidet zwischen aktiven (eingreifenden) und passiven (Warnton/optisches Signal) ISA-Systemen. Last but not least: Auch Rückfahrassistenten und Müdigkeitswarner müssen ab 2022 in neuen Fahrzeugen zur Verfügung stehen.

2022 – Transformation und Wandel

Die Beispiele obenan charakterisieren nicht den tatsächlichen Wandel, zeigen jedoch allgemeine Trends. Das Jahr 2022 wird vielmehr von der Transformation hin zur Elektromobilität gekennzeichnet sein. Die Pkw-Hersteller arbeiten mit Hochdruck an neuen Modellen. Probleme bereiten Lieferengpässe, perspektivisch höhere Energiekosten – der lange Weg zur Klimaneutralität. Die Pkw-Werkstätten haben ebenfalls den Wandel im Blick und stellen sich perspektivisch auf. Auf jeden Fall verlieren Sie nicht den Blick auf Ihre Kunden. Auf ein Neues!

Beitrag: Georg Blenk, Krafthand Medien

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