Gefahren lauern überall. Der Unfallverhütung gilt im Kfz-Betrieb höchste Priorität. Bild: Christoph Lindau, Krafthand Medien GmbH

Gefahren lauern überall. Der Unfallverhütung gilt im Kfz-Betrieb höchste Priorität. Bild: Christoph Lindau, Krafthand Medien GmbH

Zurück

Unfallverhütung: Es kann immer was passieren!

Empfehlungen, Richtlinien, Informationen

Rund 439.000 Beschäftigte arbeiten derzeit in 36.600 Kfz-Innungsbetrieben in Deutschland. Es handelt sich dabei um rund 22.000 freie Werkstattbetriebe und 14.600 markengebundene Unternehmen (ZDK). Die tatsächlichen Zahlen an Mitarbeitern in der Kfz-Service-Branche dürften jedoch noch höher sein. Laut einer Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) trugen sich dabei allein im Jahr 2019 rund 106.000 meldepflichtige Unfälle in der Kfz-Werkstatt (inklusive Handel) zu (Quelle: Arbeitsunfallgeschehen 2019, DGUV).

Vorsicht Rutschgefahr!

Die Anforderungen an spezifische Fachkenntnisse steigen, die technische Komplexität der Fahrzeuge nimmt weiter zu. Hinzu kommt die Hochvolttechnologie, die zusätzliches Know-how erfordert. Gleichzeitig geht es im Arbeitsalltag mitunter hektisch, jedoch immer betriebsam zu. Das Thema Unfallverhütung ist nicht durchgängig präsent. Dabei sind es oft bekannte aber gerne unterschätzte Ursachen, wie ausgelaufenes Öl, ein frisch gewischter Boden oder herumliegendes Werkzeug, die zu Unfällen führen können. Bis zu 20 Prozent aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle sind auf Stolpern, Ausrutschen und Stürzen (SRS-Unfälle) zurückzuführen (BGHM, 2014). Umso wichtiger ist, dass man achtsam bleibt, Ordnung hält, ohne allzu pedantisch zu sein, und stets potenzielle Gefährdungen vermeidet.

Handwerkzeuge

Laut ‚Branchenanalyse Kraftfahrzeuggewerbe‘ der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2017, sind 41 Prozent der Unfälle in der Kfz-Werkstatt auf den Umgang mit Handwerkzeugen zurückzuführen (Sonderauswertung BGHM). Aus der arbeitsspezifischen Bewegung heraus sind es 19 Prozent, bei der manuellen Handhabung von Teilen und Werkstücken liegt der Wert bei 16 Prozent. Treiber der Unfallgeschehnisse sind meist Stresssituationen, eine hohe Arbeitsbelastung, beziehungsweise eine erhöhte Arbeitsverdichtung sowie schlicht Unachtsamkeit.

Betriebsmittel, Chemie

Es passieren laut Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) auch immer wieder Unfälle durch die falsche Handhabung oder Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, wie beispielsweise Kraftstoffen, Frostschutzkonzentraten oder Bremsenreinigern. Hinzu kommen schädliche Gase oder Lacknebel, die bei dauerhafter Intoxikation zu erheblichen Gesundheitsschäden führen können.

Maschinenpark

Eine Maschine, gleichgültig ob Winkelschleifer, Schlagschrauber oder Hebebühne, die in der Kfz-Werkstatt betrieben wird, muss den grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie, einschließlich Anhang I bis VI und/oder einer oder mehreren anderen Richtlinien, entsprechen. Gemeint ist beispielsweise eine Konformitätserklärung, eine CE-Kennzeichnung, einschlägige Normen wie zum Beispiel ISO, IEC, EN, DIN EN, DIN oder VDE (hier sollte eine konkrete Vereinbarung erfolgen, weil Normen im Allgemeinen nur unverbindlichen, empfehlenden Charakter haben). Hinzu kommt eine erfolgreiche Prüfung durch eine akkreditierte Prüfstelle und die Anbringung des GS-Zeichens. (Quelle: DGUV)

Qualitätswerkzeug und entsprechende Schutzausrüstung sind das A und O in der Kfz-Werkstatt. Bild: Georg Blenk, Krafthand Medien

Unter Spannung

Durch die Elektrifizierung von Automobilen hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz eine neue, potenziell gefährliche Komponente hinzugewonnen. Dies gilt bereits für das Abschleppen eines verunfallten Fahrzeugs, umso mehr für die Wartung, den Service und die Reparatur. Generell muss ein Hochvoltfahrzeug spannungsfrei geschaltet werden um mögliche Implikationen auszuschließen. Die entsprechende Qualifikation (es gibt drei Qualifikationsstufen) der Mitarbeiter, die Arbeiten an HV-Fahrzeugen ausführen, ist Grundvoraussetzung.

Überheben Sie sich nicht!

Es handelt sich meist nicht um eine einzige Handlung, spielt aber bei der Gesundheitsvorsorge eine große Rolle: Die Belastung durch schweres Heben oder durch dauerhafte Zwangsstellungen bei der Arbeit. Allein im Jahr 2018 entfielen laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (branchenübergreifend) 125 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage auf Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems. Im selben Jahr registrierte die gesetzliche Unfallversicherung 457 neue anerkannte Berufskrankheiten allein aufgrund von bandscheibenbedingten Erkrankungen der Lendenwirbelsäule durch Heben, Tragen und Zwangshaltungen des Oberkörpers. Umso wichtiger sind geeignete Präventionsmaßnahmen, um die Arbeit so ergonomisch wie möglich zu gestalten. Dazu gehört eine entspannte Arbeitsposition, beispielsweise durch die korrekte Einstellung der Hebebühne, durch verstellbare Arbeitstische oder einem Arbeitspodest um dem Motorraum besser zu erreichen. Helfer wie Rad-Heber und -Karren sowie Hubtische unterstützen Sie bei der Arbeit.

Unfall-Vorsorge, Dokumentation, Wissen

Arbeitsschutzrechtlich ist es verpflichtend eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, das besagt das Arbeitsschutzgesetzt (§§ 5,6). Der Hintergrund ist, sich allen potenziellen Gefahren bewusst zu machen und die Unfallverhütung zum festen (unterbewussten) Bestandteil des Arbeitsalltags zu machen. Dabei gilt es zu überprüfen, ob von einem Arbeitsplatz, den Maschinen, den Werkzeugen und Chemikalien (etc.) eine potenzielle Gefährdung ausgeht und ob geeignete Arbeitsschutz-Maßnahmen getroffen wurden, diese Gefährdungen auszuschließen oder zumindest zu minimieren. Das Ergebnis geht detailliert in die Gefährdungsbeurteilung ein.

 

Unfallverhütungsvorschriften, DGUV-Regeln und Informationen, Musterformulare, Arbeitsstättenregeln sowie eine Online-Gefährdungsbeurteilung, stehen auf den Internetseiten der BGHM zur Verfügung. Die Beurteilung macht jedoch keinen Sinn, wenn die Inhalte nicht aktualisiert werden und sie nicht für jeden Mitarbeiter zugänglich sind. Vor allem müssen etwaige Neuerungen (Beispielsweise nach der Anschaffung einer neuen Maschine) besprochen und in der Belegschaft (beispielsweise durch Einweisung) kommuniziert werden. Sie und Ihre Mitarbeiter sind stets auf dem neuesten Stand, werden zusätzlich motiviert und das Unfallrisiko kann deutlich minimiert werden.

 

Im Übrigen: Die umfangreichen DGUV-Information 209-007 zum Thema Fahrzeuginstandhaltung stehen unter www.dguv.de/publikationen zum Download bereit und können als gedruckte Version angefordert werden.

Beitrag: Georg Blenk, Krafthand Medien

Zurück

NEWSLETTER

Melden Sie sich für unseren monatlichen Newsletter an: