Welche Fahrerassistenzsysteme jetzt Pflicht werden
Ab dem 7. Juli 2024 möchte die EU mit der Pflicht für diverse Fahrerassistenzsysteme für mehr Sicherheit im Straßenverkehr sorgen. Dahinter steckt die EU-Verordnung 2019/2144 vom 6. Juli 2022.
Assistenzsysteme wie ein Tempomat, ein Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, ein Notbremsassistent, aber auch eine Blackbox zur Aufzeichnung von Fahrzeugdaten, sind ab dem Stichtag für Neufahrzeuge vorgeschrieben. Für Käufer von Fahrzeugen, die vor dem 7. Juli 2024 zugelassen wurden, sind die Assistenzsysteme nicht Pflicht, aber oftmals schon vorhanden. Damit kann der Handel ältere Fahrzeuge noch abverkaufen. Mit den neuen Systemen, die in das Fahrverhalten korrigierend eingreifen, möchte die EU die Anzahl der Verkehrsunfälle weiter absenken. Laut EU-Statistik sind 95 Prozent auf menschliches Versagen zurückzuführen. Damit sich die Kfz-Betriebe darauf einstellen können, erklären wir nachfolgend, um welche Systeme es sich gemäß der EU-Verordnung handelt.
Aktiver Spurhalteassistent
Ab einer Geschwindigkeit von 60 km/h wird künftig auch ein Spurhalteassistent zur Pflicht. Bisher war das Fahrerassistenzsystem nur in der Mittel- und Oberklasse zu finden. Der Spurhalteassistent warnt zuerst mit optischen, akustischen oder haptischen Signalen (Lenkradvibrieren). Bei Bedarf erfolgt ein aktiver Lenkeingriff.
Alkohol-Interlock-System
Neufahrzeuge müssen über eine standardisierte Schnittstelle verfügen, an die im Bedarfsfall ein noch nicht näher spezifiziertes Gerät zur Alkoholkontrolle angeschlossen werden kann. Das sogenannte Alkohol-Interlock-System (Alkolock) soll verhindern, dass Fahrten unter Alkoholeinfluss vorgenommen werden können. Wer künftig mit einem Auto fahren möchte, das mit diesem System ausgerüstet ist, muss vor Fahrtantritt wahrscheinlich seinen Atemalkohol messen. Ob der Fahrer hierzu in ein Röhrchen pustet, das dem ähnelt, wie es im Zuge der Alkoholkontrolle bereits verwendet wird, ist noch offen. Sicher ist jedoch, wenn die Vorschrift umgesetzt wird, dass sich das Fahrzeug nur starten lässt, wenn der beim Fahrer gemessene Wert die gesetzlich definierte Promillegrenze nicht überschreitet.
Geschwindigkeitsassistent (ISA)
Die Kamera des Intelligent-Speed-Assistent (ISA) erkennt die Beschilderung zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit und warnt mit optischem und akustischem Signal, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird. Schnelleres Fahren ist jedoch möglich, um bei begonnenen Überholvorgängen dem Gegenverkehr rechtzeitig ausweichen zu können. ISA darf hierfür übersteuert oder ganz abgestellt werden. Auch sieht die ISA-Technik keine Betätigung der Bremse vor.
Kopfaufprallschutz
Um die Überlebenschancen von Fußgängern und Radfahrern bei einem Unfall zu erhöhen, wurde die sogenannte Kopfaufprallzone im Bereich der Fahrzeugfront, Motorhaube, Windschutzscheibe, A-Säule und dem Dach verbessert. Hierzu wurden vor allem die Anforderungen in diesen Bereichen bei den Crashtests verschärft. Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner Der sogenannte Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner erkennt den Konzentrationszustand und den Aufmerksamkeitsgrad des Fahrers und löst im Gefahrenfall optische sowie akustische Warnungen aus. Der körperliche Zustand wird indirekt überwacht. Hierzu wertet eine KI, beispielsweise Fahr- oder Lenkmuster aus, die auf eine verringerte Aufmerksamkeit aufgrund von Müdigkeit hindeuten. Auch sogenannte Augenkameras, die Müdigkeitsmuster erkennen können, sind angedacht und teils bereits im Einsatz.
Notbremsassistent
Der Notbremsassistent überwacht Abstand, Beschleunigung, Lenkwinkel und Pedalstellung. Bei einer Gefahrensituation bremst er das Fahrzeug selbstständig ab oder unterstützt den Bremsvorgang. Seit dem 6. Juli 2022 sind nach UN-R 152 Notbremsassistenten für die Typgenehmigung verbindlich und ab Juli 2024 für die Neuzulassung aller Pkw und leichten Nutzfahrzeuge vorgeschrieben.
Notfall-Spurhalteassistent
Der Notfall-Spurhalteassistent ist ein Fahrerassistenzsystem, das den Fahrer warnt und die Fahrtrichtung nur aktiv korrigiert, wenn der Fahrer unbeabsichtigt die Fahrspur verlässt.
Notbremslicht
Das Notbremslicht kommt künftig bei Vollbremsungen ab 50 km/h zum Einsatz. Bei einer solchen Notbremsung müssen alle roten und gelben Rückleuchten aufleuchten. Zweck des auch als adaptives Bremslicht bezeichneten Systems ist es, andere Verkehrsteilnehmer den abrupten Bremsvorgang deutlicher zu signalisieren.
Beitrag: Dr. Marcel Schoch, Krafthand Medien
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