Die Preise für das Kältemittel R134a sind aufgrund der künstlichen Verknappung in den letzten Jahren stark gestiegen. Im Moment hat sich die Situation vorübergehend beruhigt.
Die Preise für das Kältemittel R134a sind aufgrund der künstlichen Verknappung in den letzten Jahren stark gestiegen. Im Moment hat sich die Situation vorübergehend beruhigt. Bild: Georg Blenk, Krafthand Medien

Die Preise für das Kältemittel R134a sind aufgrund der künstlichen Verknappung in den letzten Jahren stark gestiegen. Im Moment hat sich die Situation vorübergehend beruhigt. Bild: Georg Blenk, Krafthand Medien

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WENN'S KNAPP WIRD: R134a ODER R1234yf + CO(2)?

Das Kältemittel R134a ist aufgrund der künstlichen Verknappung durch die EU teuer und mitunter sogar sehr schwierig zu bekommen. Zusätzlich taucht auf dem Markt auch immer wieder illegale und teils gestreckte Importware auf. Die WM SE kann seine Werkstattkunden jedoch zuverlässig mit originalem R134a bedienen. Hinzu kommt eine breite Palette geeigneter Klimaservicegeräte.

Welches Kältemittel darf eingesetzt werden?

Seit dem 1. Januar 2017 ist der Einsatz des Kältemittels R134a bei Neufahrzeugen verboten. Bereits vor diesem Zeitpunkt hatten aber schon zahlreiche Automobilhersteller auf das neue Kältemittel R1234yf umgerüstet, seit 2015 wird der Import von R134a von Seiten der EU auf Basis der sogenannten F-Gase-Verordnung (EU 517/2014) künstlich reduziert. R1234yf verfügt über einen GWP-Wert von 4 (GWP=Global Warming Potential), wohingegen R134a einen GWP-Wert von 1.430 hat. Der GWP-Wert sagt aus, dass die Treibhauswirkung von R134a das 1430-fache der gleichen Menge Kohlendioxid bezogen auf einen Zeithorizont von 100 Jahren, beträgt.

Klimaanlagen mit dem neuen Kältemittel R1234yf sind seit dem 1. Januar 2017 bei Neufahrzeugen Pflicht. Die Anschlüsse unterscheiden sich von R134a-Anlagen.
Klimaanlagen mit dem neuen Kältemittel R1234yf sind seit dem 1. Januar 2017 bei Neufahrzeugen Pflicht. Die Anschlüsse unterscheiden sich von R134a-Anlagen. Bild: Georg Blenk, Krafthand Medien

Das neue Kältemittel R1234yf ist jedoch nicht ganz unumstritten. Im Brandfall kann unter gewissen Bedingungen Flusssäure entstehen, bei Austritt ist die Umwelt unter anderem durch das Zerfallsprodukt Triflouressigsäure (TFA) gefährdet, wie das Umweltbundesamt feststellte. Ein Fahrzeugbrand aufgrund des Kältemittels R1234yf wie 2012 Tests der Daimler AG zeigten, ist Experten zufolge aber bisher nicht bekannt, es ergab sich auch keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.

Die Alternative, die CO2-Klimaanlage

Die umweltfreundlichere Lösung, so sind sich viele einig, sind CO2-Klimaanlagen (R744), die jedoch deutlich teurer und aufwendiger sind. Technisch gesehen, müssen die Anlagen beispielsweise viel höhere Drücke aushalten. Mahle hat auf der IAA 2017 erstmals ein entsprechendes Kühlsystem vorgestellt. Seit 2017 bietet Mercedes auch als ersten Serien-Pkw weltweit ein Modell des S-Klasse Coupés (S 400 Coupé) mit CO2-Klimaanlage an. Zudem wird in allen Varianten der S-Klasse (Limousine, Coupé & Cabriolet) die CO2-Klimaanalage in den Hauptvolumenträgern S 560 sowie S 400d eingesetzt. „Auch in der E-Klasse bieten wir die CO2-Klimaanlage in einigen Varianten und im Rahmen der Sonderausstattung Thermotronic an. Um das notwendige Qualitätsniveau zu erreichen, starten wir mit einem langsamen Produktionshochlauf der neuen Klimasysteme und werden eine weitere Verwendung fallspezifisch entscheiden“, so ein Sprecher der Daimler AG.

Die Audi AG verzichtet wieder auf den Einsatz einer CO2-Klimaanlage, nachdem ein bestimmtes Modell des A8 damit ausgestattet war. Ein Sprecher der Audi AG meint dazu: „Der Einsatz eines neuen Kältemittels (R744) erhöht die Variantenvielfalt und bedeutet für unsere Servicebetriebe eine zusätzliche Herausforderung. Aus diesen Gründen wurde im Zuge der Neuhomologation des V6 TFSI im Audi A8 wieder auf das Kältemittel R1234yf umgestellt, das wir seit kurzer Zeit baureihenübergreifend in Europa einsetzen.“ Ein möglicher, erneuter Einsatz von CO2-Klimaanlagen wird aber geprüft. Volkswagen hat den Einsatz einer CO2-Klimaanlage 2019 erstmals im neuen Elektrofahrzeug I.D. angekündigt.

Klimaservicegeräte für die Kältemittel R134a und R1234yf. Über eine App kann der Arbeitsstatus der Geräte auf einem Smartphone aus der Ferne verfolgt werden.
Klimaservicegeräte für die Kältemittel R134a und R1234yf. Über eine App kann der Arbeitsstatus der Geräte auf einem Smartphone aus der Ferne verfolgt werden. Bild: Bosch

Millionen-R134a-Fahrzeuge sind noch unterwegs

Tatsächlich sind noch unzählige Pkw mit ‚klassischer‘ R134a-Anlage auf Europas Straßen unterwegs. Eine Umrüstung dieser ‚alten‘ Klimaanlagen, auf das neue, vorgeschriebene Kältemittel R1234yf ist technisch möglich. Neben dem Reinigen der Klimaanlage und dem Befüllen mit dem neuen Kältemittel mittels eigenen Klimaservicegerät, müssen dazu beispielsweise die Serviceanschlüsse getauscht werden. Ob es auch gesetzlich in Ordnung ist, die Betriebserlaubnis bestehen bleibt und keine Brandgefahr zu befürchten ist, ist jedoch nach wie vor Gegenstand von Diskussionen.

Auf jeden Fall sollten sich Kfz-Betriebe rechtlich absichern und im Falle einer Umrüstung die Klimakomponenten auf mögliche Entzündungsquellen hin prüfen. Letztendlich muss es Ihr Werkstattkunde auch wünschen und bezahlen. Ein Königsweg ist es nicht. So bleibt Ihnen auf jeden Fall das Kältemittel R134a noch eine geraume Zeit erhalten und damit auch der entsprechende Klimaservice.

Verknappung führt zu Missbrauch

Obwohl sich die Lage seit 2018, zumindest in Deutschland, etwas entspannt hat, ist zu befürchten, dass die Preise für R134a aufgrund einer weiteren künstlichen Verknappung durch die EU bis 2021 abermals ansteigen. Es stellt sich die Frage ob eine frühzeitige Bevorratung Sinn macht. Unsere Außendienstmitarbeiter beraten Sie hierzu gerne.

Wenn Güter knapp sind, kommen aber auch immer wieder Scharlatane auf den Plan. Bereits seit geraumer Zeit kursieren im Internet zwielichtige, zumal deutlich günstigere R134a-Angebote. Die F-Gase-Verordnung, die eine künstliche Verknappung von R134a regelt, wurde mit diesen ‚Grauimporten‘ umgangen. Zu erkennen sind diese illegalen Angebote meistens daran, dass die Händler kein Pfand- oder Rücknahmesystem für die Kältemittelflaschen anbieten. Im Übrigen ist der Import von R134a außerhalb der von der EU zugeteilten Quote, zumindest in Deutschland, ein Straftatbestand. Das Inverkehrbringen von illegalem Kältemittel kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Wenn die tatsächliche Quelle unbekannt ist, kann nie sichergestellt sein, ob die Ware auch sortenrein und nicht künstlich durchmischt ist. In der Vergangenheit tauchten beispielsweise R134a-Produkte auf, die mit R22, R30, R40, R142b oder Propan gestreckt wurden. Die Folgen können Schäden an Verdichtern und Schläuchen aber auch massive Gesundheitsgefahren, beispielsweise durch Ausgasungen und Explosionen, sein. Lassen Sie also auf jeden Fall die Finger von zwielichtigen Angeboten und setzen Sie auf Originalprodukte und die Erfahrung der WM SE.

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