Ölschränke und Öl-Regale verfügen meist über eine Ölauffangwanne. Werden mehr als 200 Liter Öl gelagert, muss die Wanne mindestens 10 Prozent der Gesamtlagermenge auffangen können. Bild: Georg Blenk, Krafthand Medien

Ölschränke und Öl-Regale verfügen meist über eine Ölauffangwanne. Werden mehr als 200 Liter Öl gelagert, muss die Wanne mindestens 10 Prozent der Gesamtlagermenge auffangen können. Bild: Georg Blenk, Krafthand Medien

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Werkstattpraxis: Der sichere Umgang mit Gefahrstoffen

Geschäftsführer und Inhaber von Kfz-Werkstätten sind per Gesetz dazu verpflichtet, sich um die Sicherheit von Mitarbeiter(innen) und Kunden(innen) zu kümmern. Sie dürfen keinesfalls Gesetze oder berufsgenossenschaftliche Verordnungen auf die leichte Schulter nehmen. Das gilt besonders wenn es um den Umgang mit Gefahrstoffen geht.

Beinahe jede Chemikalie in der Kfz-Werkstatt birgt Gefährdungspotenzial. Es ist daher enorm wichtig, dass sich Werkstattbesitzer nachweislich um den Schutz seiner Mitarbeiter kümmern. Als Verantwortlicher sind Sie im Rahmen der Arbeitssicherheitsbestimmungen angehalten, besonders in Hinblick auf die Werkstattchemie, Lager und Werkstatthallen regelmäßig zu begehen, um mögliche Gefahrenquellen auszuschließen. Nur dann sind Sie auch bei einem etwaigen Unfall durch die Versicherung geschützt.

Die Gefahrstoffverordnung

Alle wichtigen Informationen zur Unfallverhütung und zu Gefahrstoffen enthält die 1986 erlassene Gefahrstoffverordnung. Paragraf 14 weißt hier explizit darauf hin, dass für die fachgerechte Lagerung und den sicheren Umgang mit Chemikalien der Unternehmer verantwortlich ist. Er ist es auch, der klare Betriebsanweisungen vorhalten muss.  Es ist dem Unternehmer aber per Gesetz freigestellt, diese Pflichten und Aufgaben teilweise an externe Experten zu übertragen. Sogenannte Gefahrstoffunterweisungen müssen mindestens einmal im Jahr erfolgen. Wurden neue Mitarbeiter angestellt, ändern sich Arbeitsabläufe. Auch wenn neue Werkstattchemie angeschafft wurde, ist umgehend eine entsprechende Unterweisung notwendig.

BG-Regeln und Produktsicherheitsdatenblätter sind für alle Mitarbeiter zugänglich aufzubewahren. Bild: Dr. Marcel Schoch
Der Hautschutz

Da in Kfz-Werkstätten eine Fülle von Chemikalien verwendet werden, ist der direkte Kontakt mit diesen Substanzen mit der Haut fast zwangsläufig. Gefahrstoffmanagement beginnt daher mit dem Hautschutz. Dies bedeutet aber nicht nur Hand-Reinigung, sondern vor allem Vorbeugung in Form von Arbeitshandschuhen. Auch empfehlen sich Hautschutzcremes, die vor der Arbeit aufgetragen werden. Zu den Pausen und nach der Arbeit müssen Hände mit Handreiniger gewaschen werden, damit keine Gefahrstoffe über die Haut oder den Mund aufgenommen werden können. Für die abschließende Pflege hat die WM SE spezielle Lotionen im Programm, die rissige und spröde Haut verhindert. Wichtig! Die Hautschutzprodukte müssen den Anforderungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) entsprechen. Nur dann kommen Sie als Arbeitgeber der Fürsorgepflicht gegenüber Ihren Beschäftigten nach.

Gefahrgut Öle und Fette

Zentral für das Gefahrstoffmanagement in der Kfz-Werkstatt ist der Umgang mit Ölen und Fetten. Schon vor der Einlagerung muss eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Der Stand der Technik für die „Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern“ ist in der TRGS 510 (Technische Regel Gefahrstoffe) dokumentiert. Dabei ist vor allem das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu beachten. Hier sind zur Beurteilung der Gefahren die Wassergefährdungsklassen (WGK 1 bis 3) gelistet:

 

  • WGK 1: schwach wassergefährdend (u.a. Laugen, Reinigungsmittel, Säuren)
  • WGK 2: deutlich wassergefährdend (u.a. Heizöl, Nitroverdünnung, Schmieröle)
  • WGK 3: stark wassergefährdend (u.a. Altöl, Benzin, Lötwasser)

 

Welche WGK einem Stoff zuzuordnen ist, darüber informiert das Produkt-Sicherheitsdatenblatt. Alle Öle sind stets im Originalgebinde fest verschlossen bei Raumtemperatur trocken zu lagern. Um bei einer Leckage eine Verschmutzung des Bodens beziehungsweise des Grundwassers auszuschließen, müssen abhängig von der Menge und WGK der Schmierstoffe bauliche Maßnahmen zu Lagerung und dem sicheren Umgang getroffen werden. So ist bei der Lagerung von Kleingebinden bis 20 Liter Inhalt ein ölbeständiger Boden notwendig. Für Fässer mit 60 bis 200 Liter und alle Gebinde mit einem Inhalt von über 20 Liter muss als zweite Sicherheitsstufe eine Auffangwanne vorhanden sein, die mindestens 10 Prozent des gelagerten Gesamtvolumens aufnehmen kann. Sowohl Klein- als auch Großgebinde dürfen nur in überdachten oder geschlossenen Räumlichkeiten gelagert werden.

Für die Altöl-Behälter gilt eine Bauartzulassung, der Boden des Lagerraums muss Ölfest sein.

Für die Lagerung von Altölen gelten ähnlich strenge Regeln. Auch hier darf die Lagerung der Öle, sofern sie sortenrein sind nur in einem Gebäude erfolgen. Im Abfüllbereich muss der Boden ölfest sein. Für die Altöl-Behälter gilt zudem eine Bauartzulassung. Zu beachten ist zudem, dass Behälter nicht angefahren werden können und die Lagerung anzeigepflichtig ist. Für die Lagerung von über 10.000 Litern ist eine Baugenehmigung (zuständige Umweltbehörde) erforderlich. Sind die Altöle nicht sortenrein, dürfen sie nur in Lageräumen gelagert werden, die den Bestimmungen für den Brand- und Explosionsschutzschutz entsprechen (sogenannte Ex-Räume). Bei einer Lagerung im Freien, muss die Abfüllfläche über eine Abscheideanlage entwässern. Je nach Größe der Behälter kann sogar eine VbF-Erlaubnis (Verordnung brennbarer Flüssigkeiten) erforderlich sein.

Blei und Säure

Im Rahmen des Gefahrstoffmanagements werden gerne Bleibatterien übersehen. Obwohl Bleiflies oder sogenannte AGM-Batterien sich immer mehr durchsetzen, sind Batterien mit flüssigem Elektrolyten nach wie vor Standard bei Starterbatterien. Sie enthalten Schwefelsäure, die starke Verätzungen verursachen kann. Beim Laden aber auch beim Lagern kann unter anderem Wasserstoffgas entstehen, das unter bestimmten Voraussetzungen mit dem Luftsauerstoff eine explosive Mischung ergeben kann. Nicht unwesentlich ist auch die Eigenspannung, die ab einer bestimmten Nennspannung (Batterieserienschaltung!) bei Berührung zu gefährlichen Körperströmen führen kann. Weiterführende Informationen zum sicheren Umgang und Grundlage für den bestimmungsgemäßen Gebrauch sind der Norm EN IEC 62485-1 und 62485-2 sowie der Batterierichtlinie (2006/66/EG) zu entnehmen.

Beim Umgang mit Starterbatterien sind Gummi- oder PVC-Handschuhe, Säureschutzbrille, Säureschutzkleidung, und Sicherheitsschuhe zu tragen. Gebrauchte unbeschädigte Batterien sind gegen Auslaufen, Rutschen, Umfallen und Beschädigung zu sichern und zum Beispiel auf Paletten zu stapeln. Dabei ist auf Kurzschlusssicherheit zu achten. Tritt aus beschädigten Batterien Schwefelsäure aus, ist diese mit Bindemittel (Sand, Kalk, Soda) zu neutralisieren und unter Beachtung der amtlichen örtlichen Bestimmungen zu entsorgen. Da Schwefelsäure die WGK 1 hat, darf sie nicht in die Kanalisation, ins Erdreich oder in ein Gewässer gelangen. Die Sammlung und Verwertung muss ausschließlich über einen zertifizierten Entsorger erfolgen.

Beim Umgang mit Starterbatterien sind ebenfalls die Arbeitsschutzrichtlinien zu beachten. Bild: Georg Blenk, Krafthand-Medien
Alles, was flüchtig ist

Beim Gefahrstoffmanagement beziehungsweise dem Werkstattchemie-Check sind neben der Werkstatt und dem Lager auch der Verkaufsraum, das Büro und etwaigen Nebenräume und Abstellflächen auf gefährliche Stoffe zu prüfen. Der Grund: Sämtliche Werkstatteinrichtungen haben maßgeblichen Einfluss aufeinander, vor allem im Brandfall. Mögliche Brandgefahren, wie zum Beispiel defekte elektrische Einrichtungen, aber auch Öfen, die chemische Mittel wie beispielsweise Bremsenreiniger, entzünden können, müssen lokalisiert werden.

Für alle chemischen Stoffe, egal ob flüssig, fest, cremeartig oder pulvrig, müssen die Sicherheitsdatenblätter offen und zentral vorliegen, um bei einem Unfall schnell die Produkteigenschaften zu erkennen und reagieren zu können. Weitere Prüfpunkte sind die korrekte Lagerung aller chemischen Stoffe in sämtlichen Bereichen des Betriebes. Hier sind es insbesondere Aerosoldosen und Farbgebinde, die nur in gewissen Mengen zusammen gelagert werden dürfen. Überzähliges Gefahrgut muss in einem geeigneten Raum (Ex-Raum) eingelagert werden. Besteht hierzu nicht die Möglichkeit, ist es meist die einfachere Lösung überzählige Werkstatt-Chemie fachgerecht zu entsorgen. Dies gilt vor allem für Gebinde, die sich im Laufe der Jahre angesammelt haben und schlicht nicht mehr gebraucht werden.

Gefahrstoffmanagement-Schulungen werden von allen führenden Werkstattchemie-, Lackier- und Schmierstoffherstellern, wie Liqui Moly, Motul oder Glasurit angeboten. Darüber hinaus bieten die großen Prüforganisationen regelmäßige Sicherheitsbegehungen an. Entsprechende Schulungsangebote finden sich auch im aktuellen WM-Schulungskatalog 2022.

Checkliste: Der Umgang mit Gefahrstoffen im Kfz-Betrieb
  • Bestellen Sie eine interne oder externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi)
  • Führen Sie regelmäßige Sicherheitsbegehungen in Ihrem Betrieb durch. Die Häufigkeit der Betriebsbegehung richtet sich individuell nach der Größe und dem Gefährdungspotenzial im Betrieb.
  • Führen Sie turnusmäßige Arbeitsschutzbelehrungen durch. Die Häufigkeit hängt vom Einzelfall, den betrieblichen Anforderungen und der Gefährdungsentwicklung ab. Die Unfallverhütungsvorschriften sehen eine Arbeitsschutzbelehrung mindestens alle sechs bis zwölf Monate vor.
  • Mindestens einmal jährlich ist eine Unterweisung der Mitarbeiter(innen) in die Gefahrstoffverordnung durchzuführen. Bei Neueinstellungen oder einer Veränderung der Betriebsabläufe, kann dies auch zwischendurch notwendig sein.
  • Erstellen sie fortlaufend und bei Bedarf entsprechende Betriebsanweisungen nach GHS/CLP-Verordnung und halten Sie sie vor.
  • Erstellen Sie ein Gefahrstoffkatasters (Sicherheitsdatenblätter, Übersicht über alle im Betrieb vorhandenen Gefahrstoffe) und aktualisieren sie es stetig.
Sicher ist Sicher
  • Entsprechend spezialisierte Dienstleister helfen Ihnen bei der rechtssicheren Erledigung der Aufgaben.
  • Die WM SE bietet regelmäßig Schulungen zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und dem Umgang mit Gefahrstoffen an.
Umweltschutz
  • Brauchen Sie sämtliche Öle und Chemikalien wenn möglich vollständig auf und entsorgen sie nur leere Gebinde. Das spart Entsorgungskosten und schont die Umwelt.
  • Erarbeiten Sie sich ein schlüssiges Gefahrstoffvermeidungs- und Entsorgungskonzept und halten Sie entsprechende Behältnisse zur Gefahrstofftrennung bereit.
  • Prüfen Sie den Ölverbrauch und kaufen Sie größere Gebinde bei Standardölsorten. Exotische Öle müssen sie nicht zwingend vorhalten. Dies gilt ebenfalls für Werkstattchemie
  • Gehen Sie mit Chemikalien und Reinigern sparsam um. ‚Viel hilft viel‘ ist der falsche Ansatz!
  • Im Übrigen: Umweltschutz beginnt bereits mit einer sauberen Werkstatt. Ein sauberes Arbeitsumfeld ist Ihre Visitenkarte gegenüber Ihren Kunden und animiert Ihre Mitarbeiter(innen) zur Umsicht im Umgang mit Gefahrstoffen.

Beitrag: Dr. Marcel Schoch, Krafthand Medien GmbH

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